Gröhe zur eGK: „Fristen sind kein Spaß mehr“
Morgens hatte der Bundesgesundheitsminister den Gesetzentwurf durch das Kabinett gebracht. Am Abend erläuterte er in Düsseldorf vor rund 700 Ärzten und Apothekern seine Absichten.
Das Gesetz werde mehr Datenschutz schaffen als es bisher im Gesundheitswesen gegeben habe, versprach Gröhe. Das habe auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz attestiert.
Zudem werde die Schweigepflicht, wie sie für Ärzte gilt, auf die beteiligten IT-Dienstleister ausgedehnt. Der Bundesjustizminister bereite parallel zum eHealth-Gesetz eine Ergänzung des einschlägigen § 203 „Verletzung von Privatgeheimnissen“ im Strafrecht vor.
Online-Datenprüfung oder Honorarabschlag!
Die wesentlichen Anwendungen des künftigen eHealth-Gesetzes sind:
Die Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobung in Testregionen ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die sie nutzen, einen Vergütungszuschlag. Umgekehrt sind ab dem 1. Juli 2018 pauschale Vergütungskürzungen für diejenigen Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.
Mit den Notfalldaten eines Patienten soll ein Arzt sofort über alles Wichtige, beispielsweise Allergien oder Vorerkrankungen, informiert sein. Ab dem Jahr 2018 sollen die Notfalldaten auf der elektronische Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten.
Ein Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, soll für mehr Therapiesicherheit sorgen. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die eGK abrufbar sein.
Ärzte, die Arztbriefe sicher elektronisch übermitteln, sollen 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief erhalten. Krankenhäuser, die ab dem 1. Juli 2016 Entlassbriefe elektronisch verschicken, wird eine Vergütung von einem Euro pro Brief in Aussicht gestellt. Ärzten soll das Einlesen des elektronischen Entlassbriefes mit 50 Cent vergütet werden. Spätestens ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird.
Um die Nutzung der Telemedizin voranzutreiben, sollen ab 1. April 2017 Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet werden. Die Selbstverwaltung hat weiterhin den Auftrag, zu prüfen, welche weiteren Leistungen telemedizinisch erbracht und vergütet werden können.
Wechsel des IT-Anbieters muss einfacher möglich sein
„Ab jetzt sind Fristen kein Spaß mehr“, machte Gröhe in Düsseldorf deutlich. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitplan werde eingehalten. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der eGK (gematik) könne in den Verträgen mit der Industrie Vertragsstrafen für den Fall der Nichteinhaltung von Lieferterminen vereinbaren.
Bestehende IT-Netze wie das der KVen könnten integriert werden. Aber die Zeiten von „Meine Insel ist die größte, meine Mauer ist die höchste“ seien vorbei. Gröhe verlangte die Einhaltung von Mindeststandards durch die IT-Industrie, um die Interoperationalität der verschiedenen Systeme zu gewährleisten. Es könne nicht länger angehen, dass Arztpraxen eine Woche schließen müssten, um bei einem Wechsel des Systemhauses den Datentransfer zu bewerkstelligen.
Wer welche Inhalte auf der neuen „Datenautobahn“ bewegt, überlässt Gröhe den Akteuren im Gesundheitswesen.