Gröhe hat kein Wahlgeschenk für die Ärzte
„Haben Sie ein Wahlgeschenk für uns?“, wollte der Vorsitzende der KV-Vertreterversammlung, Dr. Klaus-Wolfgang Richter, vom Minister wissen. Der bog sich in seinem Sessel auf dem Podium des großen KV-Saales zurück – um dann zu erklären, dass die Union keine Steuererhöhungen plane, also auch keine Wahlgeschenke versprechen könne. Wichtig sei es, dafür zu sorgen, dass die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt anhalte, sagte Hermann Gröhe. Denn es sind die sprudelnden Beiträge der Versicherten, die Kassen und Leistungserbringern in den letzten Jahren die Arbeit leichter und keine Kostendämpfungspolitik notwendig gemacht haben. Eine „Zwangsehe“ von GKV und PKV will der CDU-Politiker jedenfalls nicht. Sie löse keines der zentralen Probleme im Gesundheitswesen, die auch in der nächsten Legislatur wieder beackert werden müssen.
Dazu zählt Gröhe zum einen die Vernetzung ambulant-stationär, aber auch mit anderen Akteuren wie etwa Pflege und Palliativeinrichtungen. Die Digitalisierung gehört hier dazu. Der Minister ist überzeugt davon, dass es richtig war, bei der Telematikinfrastruktur für den Einsatz der Gesundheitskarte Termine und Sanktionen ins Gesetz zu schreiben – auch wenn diese dann wieder aufgeschoben werden. Dass die Ärzte für unverschuldete Verzögerungen büßen müssen, schloss er aus.
Zahl der Teilzulassungen hat sich seit 2007 verzehnfacht
Das andere große Thema ist die Nachwuchsgewinnung – nicht nur im ärztlichen Bereich, sondern z.B. auch in der Pflege und in neuen Assistenzberufen, wie sie die Fachhochschulen kreiieren. Speziell beim Physician Assistent wünscht sich der Minister in der Ärzteschaft eine weniger „angstbesetzte“ Diskussion.
Gröhe stimmt den Ärzten zu, wenn diese von den Bundesländern mehr Medizinstudienplätze fordern. Ihn ärgert es aber, wenn sie öffentlich eine „planwirtschaftliche“ Budgetierung kritisieren, die angeblich den Nachwuchs vergrault, und dann informell beim Bier darüber klagen, dass der Numerus clausus verhindere, dass der eigene Sohn einmal die Praxis übernehmen könne.
Den Hinweis von KV-Chef Frank Dastych, dass sich bei den Niedergelassenen der Anteil die Teilzeittätigen verzehnfacht hat – 2007 hatten 56 Hausärzte in Hessen eine Teilzulassung, 2016 waren es 439 (Fachärzte: 144 versus 1551) –, nahm Gröhe interessiert zur Kenntnis. Allerdings gab er zu bedenken, dass Teilzeitarbeit während einer Familiengründungsphase nicht bedeute, dass diese Ärztinnen auch zeitlebens beruflich kürzer treten werden.
Abwarten und mehr Informationen sammeln, ehe man ggf. nochmals gesetzgeberisch tätig wird, so hält es der Minister beim Thema Honorarkonvergenz. Wie in Nordrhein-Westfalen hat auch die KV in Hessen Probleme, mit den Krankenkassen eine einmalige Aufstockung auf den Bundesdurchschnitt zu vereinbaren, weil die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten 2014 „unbegründet zu niedrig“ war (§ 87a Abs. 4a SGB V). Die Kassen täten so, als gäbe es nur „unbegründet zu hohe“ Vergütungen, beklagte Dastych.
Den Innovationsfonds auf Dauer betreiben
Vom nächsten Bundestag wünscht sich der Minister, dass er den Innovationsfonds verstetigt. Bislang ist die Förderung neuer Versorgungsformen und der Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro nur bis 2019 vorgesehen. Gröhe ist aber jetzt schon zuversichtlich, dass die Regelversorgung davon profitieren wird. Viele Projekte widmeten sich einem „Lotsen“ bei bestimmten Erkrankungen, arztunterstützenden Angeboten sowie der Digitalisierung.
An der freien Arztwahl will der Minister allerdings – auch aus Wettbewerbsgründen – festhalten, sodass er sich zu keinem Bekenntnis für ein verpflichtendes Primärarztsystem verleiten ließ.
Quelle: Podiumsdiskussion der KV Hessen