GroKo lockert die Refinanzierungsfessel für HzV-Verträge
Wie im Koalitionsvertrag inhaltlich angekündigt, haben Union und SPD Neuregelungen für die HzV formuliert. Diese wurden ans 14. SGB-V-Änderungsgesetz angehängt, das der Bundestag am 20. Februar in 2. und 3. Lesung beschlossen hat. Dieses Gesetz berührt vor allem den Arzneimittelmarkt (Nutzenbewertung, Preismoratorium etc.) – und es tritt schon zum 1. April in Kraft.
Damit werden die neuen Passagen für HzV-Verträge greifen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen. Das betrifft auch Anschlussvereinbarungen für HzV-Abkommen, deren Bestandsschutz vor der Refinanzierungsklausel zum 30.6.2014 endet.
Die am KV-Honorar orientierten Vergütungsbeschränkungen, wie sie Schwarz-Gelb mit dem GKV-Finanzierungsgesetz verhängt hatte, entfallen damit. Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt natürlich diese von ihm geforderte Streichung. Sie bringe die "notwendige Rechtsklarheit"und Planungssicherheit.
Qualitätssicherung, die über den Status quo hinausgeht
Den Hausärzteverband stört auch nicht, dass die Partner künftiger HzV-Vereinbarungen Wirtschaftlichkeitskriterien definieren müssen sowie Maßnahmen für den Fall, das diese nicht eingehalten werden.
Außerdem sind „Regelungen zur Qualitätssicherung“ zu treffen, die laut Begründung "über die allgemeine hausärztliche Qualitätssicherung hinausgehen". Der Hausärzteverband spricht ohne Einschränkungen von einer Stärkung der HzV und einem "positiven Signal" in Richtung Nachwuchs.
Die Krankenkassen bekommen den Auftrag, der zuständigen Aufsichtsbehörde vier Jahre nach Wirksamwerden eines HzV-Vertrags die Einhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskritieren nachzuweisen.
Die Politiker haben eingesehen, dass die bislang vorgeschriebene „Prüfung der Wirtschaftlichkeit zu Beginn eines Vertrags im Einzelfall schwierig bis unmöglich ist“. Die HzV-Partner erhalten mehr Spielraum, um innovative Versorgungsmodelle entwickeln zu können, betont Schwarz-Rot.
So dürfen sie Aufwendungen für Leistungen vereinbaren, die über die hausärztliche Versorgung hinausgehen und die sich durch Einsparungen und effizienzsteigernde Maßnahmen finanzieren lassen. Auch zugelassene DMP, die die hausärztliche Versorgung betreffen, zählen zum HzV-Angebot.