Jameda: Algorithmus soll Patienten schneller zum richtigen Arzt führen
Die Feinunze (31,103 Gramm) Platin kostet derzeit 766 Euro. Beim Ärzte-Bewertungsportal Jameda gibt es Platin für 139 Euro im Monat. Es ist eines von drei Premium-Paketen (Silber, Gold, Platin), die Ärzte bei dem Online-Dienst buchen können. Wer auf solch ein Angebote verzichtet, bekommt nicht mehr als einen Adresseintrag (inklusive Kartenansicht).
Ein von Jameda genannter Vorteil für Premium-Kunden: Sie sollen bei einer Google-Suche immer auf den ersten Trefferplätzen zu finden sein. Angeblich suchen 84 % der Deutschen ihren Arzt über das Internet und jeder dritte Internetnutzer bucht seine Arzttermine bereits online.
Mitte April startet Jameda mit einem neuen Bewertungsansatz, der weitere Indikatoren berücksichtigt. Bewertungstexte, Behandlungsgrundlagen, Noten, die Anzahl der Beurteilungen, Einschätzungen von Medizinerkollegen und ärztliche Angaben zu Leistungen spielen eine Rolle. In einem Algorithmus wird das alles so gewichtet, dass am Ende die jeweils besten Ärzte ihres Fachs gelistet werden, sagt Jameda-Sprecherin Anne Schallhammer.
Als Bandscheiben-Experten gelten nicht nur Orthopäden
Das Premium-Profil ist unabhängig vom Ranking, versichert sie. „Wir freuen uns, dass die Patienten dann noch schneller den richtigen Arzt finden können“, so Schallhammer. Wenn z.B. ein Patient einen Arzt zur Behandlung eines Bandscheibenvorfalls suche, dann bekomme er nicht nur Orthopäden genannt, sondern alle Ärzte, die sich auf Bandscheibenvorfall spezialisiert haben.
Das Bewertungsportal verspricht seinen Kunden: „Unser Qualitätsteam garantiert allen Ärzten – unabhängig davon, ob sie Kunden sind oder nicht – einen verantwortungsvollen Umgang mit Patientenmeinungen und schützt sie vor Beleidigungen und Schmähkritik.“ Kritische Bewertungen werden allerdings nicht unterschlagen.
So bestätigte jüngst das Oberlandesgericht Hamm rechtskräftig, dass Jameda die kritische Patientenbewertung im Profil einer zahlenden „Gold“- Kundin, abgesehen von einem Teilsatz, veröffentlichen darf (Urteil vom 13.3.2018, Az.: 26 U 4/18). Verhandelt worden war über die einstweilige Verfügung, die eine Essener Zahnärztin gegen Jameda durchsetzen wollte: Das Portal sollte die harsche Kritik einer Patientin komplett löschen.
Die Plattform hatte aufgrund der Beschwerde der Zahnärztin entsprechend der rechtlichen Vorgaben, u.a. des Bundesgerichtshofs, den Vorgang geprüft. Hierbei konnte die Patienteneigenschaft der Bewertenden durch schriftliche Belege der Praxis einwandfrei nachgewiesen werden. Zudem konnte die Patientin ihre Aussagen glaubhaft bestätigen, weshalb Jameda die Bewertung nach der Prüfung wieder veröffentlichte.
Zweimal die Note 5 und eine 6 fürs Vertrauensverhältnis
Die Arztbewertung mit dem Titel „Nicht vertrauenswürdig!“ hatte diesen Freitextkommentar: „Die Kommunikation von Frau ... ist problematisch: sie verzichtet auf die einfachen Komm. Grundregeln und eine Aufklärung/Beratung. Die Prothetik Lösungen von Frau ... waren zum Teil falsch...Ich habe die Zahnärztin als eine herrische , sehr emotional auf Kritik reagierende Persönlichkeit kennengelernt“. Zudem wurden u.a. folgende Noten vergeben: „Behandlung 5“, „Aufklärung 5“, „Vertrauensverhältnis 6“.
Die Passage, die Zahnärztin verzichte auf eine Aufklärung/Beratung, musste das Portal aufgrund der gerichtlicher Entscheidung entfernen.Dass die Tatsachenbehauptung der Patientin, die Prothetiklösungen seien teilweise falsch gewesen, nicht zutreffend war, wie die Zahnärztin vortrug, stellte der 26. Zivilsenat des OLG bei seiner „summarischen Prüfung“ nicht fest.