Neue Erwerbsminderungsregelung Job und Rente besser kombinieren

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Nach Krankheit gibt es nun die Möglichkeit die eigene Erwerbsfähigkeit für ein halbes Jahr auszuprobieren. Nach Krankheit gibt es nun die Möglichkeit die eigene Erwerbsfähigkeit für ein halbes Jahr auszuprobieren. © Coloures-Pic – stock.adobe.com

Wer aufgrund von Krebs nicht mehr in der Lage ist, in Voll- oder Teilzeit zu arbeiten, dem hilft die Erwerbsminderungsrente. 

Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) verweist auf eine Neuregelung. Demnach steht es seit Anfang dieses Jahres Rentenbeziehern offen, ihre Erwerbsfähigkeit für ein halbes Jahr auszuprobieren. Die Rente wird in dieser Zeit weitergezahlt. Job und Rente lassen sich somit kombinieren

Betroffene stellen sich oftmals die Fragen: Was kann ich mir zumuten? Was überfordert mich? Die Neuregelung sei eine gute Möglichkeit, um zu testen, ob vielleicht sogar eine dauerhafte Rückkehr in den Job denkbar sei, schreibt das DKFZ.  

Ausweitung der Probearbeit unter Umständen möglich

Im Einzelfall und nach frühzeitiger Klärung mit der Rentenversicherung sei es sogar möglich, die Probearbeiten auf sieben oder acht Monate auszuweiten. Gründe könnten beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel, ein Wechsel des Arbeitsbereichs oder auch ein schwankender Verlauf des Eingliederungsversuchs mit positiver Tendenz sein. Das Arbeitseinkommen wird ab einer bestimmten Höhe auf die Rente angerechnet. 

Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, die aufgrund ihrer Krebserkrankung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die zeitliche Begrenzung der täglichen Arbeitszeit spielt in den sechs Monaten der Probearbeit keine Rolle. Betroffene können auch testen, ob sie vielleicht sogar in Vollzeit erwerbstätig sein können. 

Krebserkrankte, die pro Tag zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten können, haben Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese ist halb so hoch wie die volle Rente. Ließ sich bei Krebs diese Rente schon bisher problemlos mit einem Teilzeitjob kombinieren, können Betroffene probeweise jetzt auch in Vollzeit tätig sein, ohne dass sie auf ihre Rente verzichten müssen. 

Sollte der Versuch, auf Probe zu arbeiten, nicht gelingen, dann wird die Rente unverändert weitergezahlt – und zwar ohne dass es eines neuen Antrags bedarf. Gelingt es, eine Vollzeittätigkeit nach der Probearbeit weiterzuführen, entfällt zwar die Erwerbsminderungsrente künftig. Aber die für die sechs Monate bereits gezahlte Rente wird nicht zurückgefordert. Streben Betroffene nach der Probearbeit eine Teilzeitarbeit an, wird die volle Erwerbsminderungsrente automatisch von einer teilweisen Rente abgelöst, erklärt das DKFZ.

Quelle: DKFZ-Information