Impfpflicht Kein dritter Coronanachweis in Bayern

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Initiative. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Initiative. © Ralf Geithe – stock.adobe.com

Bayern lockert die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab dem 1. Oktober wird kein dritter Nachweis über die Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten verlangt.

Das kündigte Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek an. Nur neue Beschäftigte müssen den Einrichtungsleitungen gemäß Bundesgesetz einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden Anforderungen genügt – das sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die Initiative. Sie fordert die anderen Länder auf, sich anzuschließen. Die derzeitige Impfung schütze nicht vor Ansteckung – allenfalls die vierte Dosis und auch dann nur für kurze Zeit. Das zentrale Argument für die Impfpflicht falle also weg.

Medical-Tribune-Bericht