Kontinuierliche Glukosemessung wird GKV-Leistung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Viele Diabetiker mit intensivierter Insulinbehandlung können bald von der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) profitieren. Damit lässt sich der Glukosewert kontinuierlich im Blick behalten. Ein Alarm meldet kritische Abweichungen.

Mit rtCGM kann die Zahl der Blutzuckerselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden ohne, dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss, führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu seinem Beschluss vom Juni aus. Das gelte insbesondere dann, wenn die individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne rtCGM-Nutzung nicht erreicht werden können.

Patientenvertreter im G-BA lobt Engagement der KBV

Professor Dr. Baptist Gallwitz, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft, kommentierte den Beschluss als "wichtigen Meilenstein in der Therapie des Diabetes mellitus und Segen für die Patienten". Die Entscheidung erleichtere insulinpflichtigen Patienten die Teilhabe an Bildung und Arbeit und bringe ihnen ein großes Stück Lebensqualität, was vor allem für betroffene Kinder erfreulich sei, meldet diabetesDE.

Dieter Möhler, Patientenvertreter im G-BA, zeigte sich erleichtert über die G-BA-Entscheidung. Er bezeichnete die Real-Time-Messgeräte als "Sprunginnovation ohne Gleichen" und lobte das Engagement der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hinsichtlich der Entscheidung.


Verordnung auf Kassenkosten durch qualifizierte Ärzte

Auf Kassenkosten verordnen dürfen die rtCGM-Systeme Internisten, Allgemein- und Kinderärzte mit der Anerkennung Diabetologie DDG oder einer vergleichbaren Qualifikation sowie Kinderärzte mit der Anerkennung Kinderendokrinologie und -diabetologie. Die Ärzte müssen die Therapieziele des Patienten und den Behandlungsverlauf dokumentieren.

Patienten müssen bezüglich der 
rtCGM geschult sein. Die einsetzbaren Geräte müssen als Medizinprodukte zugelassen sein und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen.

Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, was etwa zwei Monate dauern kann. Möhler rät jedoch Patienten, schon vorher einen Antrag zur Kostenübernahme bei der Kasse einzureichen. Dabei sollten die Lebensumstände so genau wie möglich beschrieben werden. Aspekte wie sportliche Betätigung, Schwangerschaft oder Reisen sowie deren Auswirkungen auf die Therapie fließen in die Bewertung ein.

Der Diabetikerbund geht davon aus, dass trotz des Beschlusses nicht alle Diabetiker automatisch ein 
rtCGM-System erhalten werden, sondern dass die Kassen den Einzelfall prüfen. Patienten, die wegen eines abgelehnten Bescheids ihrer Kasse bereits im Widerspruchsverfahren sind, sollten dieses in jedem Fall aufrechterhalten, um keine Fris­ten zu versäumen, rät der DDB.


Quelle: Medical-Tribune-Bericht