Mindestmengen-Transparenzkarte Konzentration auf weniger Standorte mit höheren Fallzahlen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt nach Information des AOK-Bundesverbandes 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung auf Krankenhausstandorte mit viel Routine bei den jeweiligen Eingriffen. Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt nach Information des AOK-Bundesverbandes 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung auf Krankenhausstandorte mit viel Routine bei den jeweiligen Eingriffen. © Jo Panuwat D - stock.adobe.com

Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt nach Information des AOK-Bundesverbandes 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung auf Krankenhausstandorte mit viel Routine bei den jeweiligen Eingriffen. Diese Standorte können Studien zufolge dann auch bessere Behandlungsergebnisse vorweisen.

Verwiesen wird auf die Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK-Gemeinschaft. Diese gibt einen bundesweiten Überblick über alle Kliniken, die 2025 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. Die Zahl der an Lungenkrebsbehandlung beteiligten Krankenhausstandorte wird demnach von bundesweit 169 in diesem Jahr auf 144 im kommenden Jahr sinken (minus 15 %). Die Zahl der Kliniken, die eine Erlaubnis zur Durchführung von Brustkrebs-Operationen erhalten, wird sich von 425 auf 393 (minus 8 %) reduzieren. Zudem zeigt sich bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse ein starker Konzentrationsprozess.

Die AOK verweist darauf, dass  Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) in diesem Jahr neu eingeführt worden sind. Nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden sie im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben.

„Die Brustkrebs-Mindestmenge liegt damit 2025 auf dem Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren verlangt“,  erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Sie betont: „Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhausstandorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindestfallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.“

Kassen entscheiden

Seit 2019 müssen Kliniken, die mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen.

Bei den Pankreasoperationen sinkt die Zahl der beteiligten Klinikstandorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus 9 %). Hintergrund ist auch hier eine Anhebung der vorgegebenen Mindestmenge von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025. Schon von 2023 auf 2024 waren vor dem Hintergrund dieser neuen Vorgabe 46 Standorte aus der Versorgung ausgeschieden.

Den deutlichsten Rückgang verzeichnen Häuser mit Stammzell-Transplantationen. Die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken sinkt von 72 auf 48 im kommenden Jahr. Diese starke Reduktion, die auch schon in der letzten Entscheidungsrunde zu verzeichnen war, habe auch in diesem Fall mit der Anhebung der Mindestmenge von 25 auf 40 Behandlungen pro Jahr zu tun, erklärt die AOK. Die Mindestbegrenzung, die bis 2023 für allogene (körperfremde) und autologe (körpereigene) Stammzelltransplantationen galt, beziehe sich seit diesem Jahr nur noch auf allogene Transplantationen

AOK-Information