KV Hessen bezuschusst fachärztliche Weiterbildungsstellen
Nach intensiver Diskussion in der Vertreterversammlung hat der KV- Vorstand eine Richtlinie zur Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung beschlossen. Für das zweite Halbjahr 2014 können Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ von April bis Juni bei der KV Förderanträge stellen.
Die an den Arzt in Weiterbildung (AiW) komplett weiterzuleitenden Zuschüsse fließen dann ab 1.7.2014 sechs Monate lang für das Gebiet oder die erste Facharztkompetenz bzw. bei Schwerpunkten (Teilgebieten) für drei Monate.
Die KV hat jährlich 727 000 Euro parat, sodass 35 Förderungen pro Halbjahr mit monatlich 1750 Euro (pro Vollzeitstelle) möglich sind. Reichen die Fördermittel nicht für alle Anträge, entscheidet nach Ablauf der Einreichungsfrist das Los.
Schon vor dem 1.4.2014 gültige Weiterbildungsverhältnisse werden nicht bezuschusst. Für Förderungen in 2015 enden die dreimonatigen Antragsfristen zum 30.9.2014 bzw. 31.3.2015. Eine weitere Förderung des AiW ist bei Wechsel des Arbeitgebers, der Ausbildungsstelle oder des Fachgebietes/Schwerpunktes nicht möglich.
Ein erneuter Förderantrag für einen weiteren AiW kann von einer Praxis frühestens 18 Monate nach einer Förderbewilligung gestellt werden. Die Weiterbildungspraxis verpflichtet sich, den AiW nicht zu einer Vergrößerung der Vertragsarztpraxis bzw. zur Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs heranzuziehen.
Zu jedem Monatsende hat sie der KV einen Nachweis über das an den AiW gezahlte Gehalt ggf. mittels Bescheinigung des Steuerberaters einzureichen, ansonsten wird die Förderung eingestellt.