"Jetzt weiß ich, wer meine Freunde sind"
Es gab drei Vorwürfe gegen die Vorstände Zimmeck, Bert und Sie: ein strittiges Darlehen im Rahmen der Auszahlung einer Übergangsentschädigung und ein Pkw-Leasingvertrag zugunsten Ihrer Familie sowie die angeblich kostspielige Beendigung der Beschäftigung des damaligen Hauptgeschäftsführers. KV-Gelder sollen hier zu üppig oder zu Unrecht vom Vorstand locker gemacht worden sein, so der "Untreue"-Verdacht. Gehören die Folgen teurer Personalentscheidungen zum Amtsrisiko eines KV-Vorstandes? Und sind Leasing- und Darlehensvereinbarungen unüblich?
Dr. Zimmermann: Was die teuren Personalentscheidungen betrifft, so werden bei Körperschaften Öffentlichen Rechts offensichtlich andere Maßstäbe zugrunde gelegt. Ich kann mich nicht erinnern, dass es jemals ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gab, wenn nach einem Regierungswechsel ein Staatssekretär für viel Geld in den Ruhestand versetzt wurde. Die Trennung von unserem damaligen Hauptgeschäftsführer ist als vergleichbar anzusehen, denn nach Einführung der Hauptamtlichkeit im KV-Vorstand durfte es dieses Amt nicht mehr geben.
Der Amtsinhaber war aber unkündbar. Was Leasing- und Darlehensvereinbarungen betrifft, so waren und sind diese für Angestellte der KV Hessen üblich und durch entsprechende Beschlüsse der KV-Gremien abgedeckt. Beim Wechsel des Vorstandsstatus in der KV Hessen von der Ehrenamtlichkeit zur Hauptamtlichkeit gab es hier aber wohl Zuordnungsprobleme.
Wie kam es zu der Strafanzeige? Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung erklärten 2012, die KV habe nicht anders handeln können. Schade sicherlich, dass die Klärung durch den Staatsanwalt so lange gedauert hat.
Dr. Zimmermann: Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ging vom Hessischen Sozialministerium aus und basierte auf Beanstandungen des Landesprüfungsamtes aus der routinemäßigen Überprüfung der Amtsführung der KV in der Legislaturperiode 2005 bis 2010. Warum das Ermittlungsverfahren so lange gedauert hat, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich vermute, dass dies mit der Überlastung der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem immer noch laufenden großen Anlagebetrugsverfahren zusammenhängt. Erst nachdem die Verjährung des Verfahrens drohte, wurde vermutlich im Amtshilfeverfahren eine andere Staatsanwaltschaft beauftragt, die dem Vernehmen nach durch Sichtung der Unterlagen und unter Würdigung von Zeugenaussagen ziemlich schnell zum jetzigen Ergebnis kam.
Frau Bert war 2012 nicht mehr im KV-Vorstand. Sie und Herrn Zimmeck hat der Vorgang den Job gekostet. Welche Konsequenzen hatte das für Sie? War es durch die Rückkehr in die Praxis zu verschmerzen? Wie reagierten Kollegen? Wie sehr hat Sie das Verfahren belastet?
Dr. Zimmermann: Die damaligen Reaktionen waren sehr unterschiedlich und für mich eine wichtige Lebenserfahrung. Ich konnte erkennen, wer in der langen Zeit meiner Vorstandstätigkeit die wirklichen Freunde waren und noch sind. In der KV Hessen, der KBV, der Bundesärztekammer und auch im hessischen Hausärzteverband habe ich nach meinem Rücktritt alle Mandate und Funktionen verloren. Nur der Deutsche Hausärzteverband hat mir die Treue gehalten und in der Landesärztekammer konnte ich meine Funktionen bis heute behalten. Die Rückkehr in die Praxis ist mir leicht gefallen, da ich mir diesen Weg immer offen gehalten hatte. Den Kollegen vor Ort und meinen Patienten kann ich außerdem bescheinigen, dass sie sich absolut korrekt verhalten und mir sogar den Rücken gestärkt haben. Eine Belastung war das Verfahren für mich zu keiner Zeit. Ich habe in meinen rund 35 Jahren Standespolitik Vergleichbares und sogar Schlimmeres erlebt.
Sie mussten einen Anwalt einschalten. Sind solche Kosten durch eine Versicherung für hauptamtliche KV-Vorstände gedeckt?
Dr. Zimmermann: Die Kosten des Verfahrens waren durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Lediglich im Fall einer Verurteilung hätte ich mit einer persönlichen Inanspruchnahme rechnen müssen.
Was folgt aus der Einstellung des Verfahrens im Verhältnis Dr. Zimmermann/KV Hessen? Gibt es Ansprüche, die wieder aufleben?
Dr. Zimmermann: Die meisten Dinge wurden im Rahmen des Auflösungsvertrages verbindlich und endgültig geregelt, sodass sich keine weiteren Ansprüche ergeben. Offen war lediglich die Höhe meiner Rente. Hier musste ich vor Gericht ziehen und habe leider verloren. Ich bekomme deshalb für 16 Jahre Vorstandstätigkeit die gleiche Rente wie mein Vorstandskollege für zwei Jahre. Das halte ich nicht für gerecht. Daran lässt sich aber – trotz des jetzigen Ausgangs des Ermittlungsverfahrens – nichts ändern.
Sie sind jetzt 68 Jahre alt, praktizieren noch und sind journalistisch sowie in Fortbildungsver-anstaltungen tätig. Klar: Das war kein schönes Karriereende in der KV. Aber gilt nicht auch hier Hermann Hesses Satz: "Jedem Neuanfang wohnt ein Zauber inne"?
Dr. Zimmermann: Natürlich hätte ich mir einen besseren Abgang gewünscht. Immerhin habe ich – wenn man meine frühere Position als stellvertretender Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung der KV Hessen mitzählt – dem Vorstand der KV Hessen 20 Jahre lang angehört. Dabei erlebte ich in der hauptamtlichen Zeit zusammen mit der damaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Bert harte Zeiten. Im Rahmen der gesetzlich verfügten Auflösung der Bezirksstellen mussten wir viele unangenehme Personalentscheidungen treffen und nach dem Zusammenbruch der KV-Honorarabrechnung diese komplett neu aufbauen.
Vieles, was heute in der KV Hessen gut und im Vergleich zu früher besser läuft, geht auf diese Arbeit zurück. Doch das zählt scheinbar nicht mehr. Ist aber auch nicht schlimm. Ich genieße meine jetzigen Tätigkeiten. Schließlich habe ich Medizin studiert, um Arzt zu werden, und mein Hobby, den Journalismus, kann ich jetzt wieder besser ausleben.
Quelle: Medical-Tribune-Interview