KV Hessen: "Ohne Vorstand, aber nicht führungslos"
In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz während der KV-Vertreterversammlung in Frankfurt/Main nahmen deren Vorsitzende - HNO-Arzt Frank Dastych und Hausarzt Dr. Günter Haas - zu den Vorgängen der letzten Wochen öffentlich Stellung.
Dass sowohl der Limburger Dermatologe Frank-Rüdiger Zimmeck wegen des Vedachts der Falschabrechnung nach knapp zwei Jahren als KV-Chef zurücktrat als auch der Hofheimer Allgemeinarzt Dr. Gerd W. Zimmermann nach fast acht Jahren hauptamtlicher Tätigkeit als KV-Vize, bezeichnete Dastych als zeitlichen "Zufall". Denn die Anlässe sind unterschiedlich. Bei Zimmeck meldete die KV dessen auffällige Praxisabrechnung der Staatsanwaltschaft. Bei Dr. Zimmemann ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen "Untreue", weil nach Ansicht des Landesprüfungsamtes mit KV-Mitgliedsbeiträgen zu locker umgegangen wurde (MT berichtete).
"Selbstverwaltung handelt ohne Ansehen von Amt und Person"
Dastych wertet die Aufarbeitung, die zum vorzeitigen Ausscheiden der beiden Spitzenleute führte, als Beweis, "dass die ärztliche Selbstverwaltung funktioniert". Im Fall von Hautarzt Zimmeck hätten die Spielregeln und Prüfmechanismen der Selbstverwaltung, wie sie für alle KV-Mitglieder gelten, gegriffen - unabhängig von Rang und Namen des betroffenen Arztes. Bei Dr. Zimmermann seien die Einschätzungen des Landesprüfungsamtes so ernst zu nehmen gewesen, dass darüber die Vertreterversammlung informiert werden musste - wenngleich der Hausarzt schon zuvor seinen Rücktritt erklärt hatte.
Dastych und Dr. Haas betonten, dass die Entscheidung der Vorstandsablösung allein aus der Rolle des Dienstherrns heraus erfolgte - unabhängig davon, zu welcher strafrechtlichen Bewertung die Ermittlungsbehörden noch gelangen werden. Demnach seien die Vorgänge im Vorstand mit dem KV-Amt nicht mehr vereinbar gewesen. Dr. Haas ergänzte, dass die Vertreterversammlung wegen der Untreuevorwürfe gegen Dr. Zimmermann auch über Konsequenzen für die damalige KV-Chefin Dr. Margita Bert hätte nachdenken müssen, wenn diese noch im Amt wäre - was sie aber seit zwei Jahren nicht mehr ist.
Stellt die KV noch Rückforderungen?
Dastych und Dr. Haas zeigten sich erfreut, dass die Trennung einvernehmlich mit Auflösungsverträgen geschah, über deren Inhalt sie keine Auskunft geben wollten. Ob es aufgrund des Dienstverhältnisses noch zu Rückforderungen der KV kommen wird, werde davon abhängen, ob die juristische Aufarbeitung ergibt, dass der KV ein Vermögensschaden entstanden ist, sagte Dastych. Zudem seien strafrechtliche Folgen möglich. Und Ansprüche aus einer nicht korrekten Leistungsabrechnung fordere die KV sowieso eigenständig ein.
Zum 6. November endete die Tätigkeit der Herren Zimmeck und Dr. Zimmermann für die KV Hessen. Die vorliegenden Anträge auf Abwahl musste die Vertreterversammlung am 7. November also nicht mehr verfolgen.
Konzentrierte Suche nach den richtigen Personen für den Vorstand
Man werde sich nun in Ruhe und gewissenhaft auf die Suche nach geeigneten Personen für den neuen Vorstand machen, sagte VV-Chef Dastych. Vermutlich wird die Neubesetzung noch nicht auf der nächsten regulären VV am 15. Dezember, sondern erst im Januar Thema sein. Innerhalb von drei Monaten muss eine Nachfolgeregelung gefunden sein. Die Übergangszeit sei mit dem Hessischen Sozialministerium abgesprochen, so Dastych.
"Die KV hat keinen Vorstand, aber sie ist nicht führungslos", unterstrich der VV-Vorsitzende. Geschäftsführer und Bereichsleiter würden "eigenverantwortlich und in Abstimmung mit uns" die anfallenden Aufgaben übernehmen. Nachteile, z.B. bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen, erwartet er davon nicht.
Dastych betonte, dass es keinesfalls "tiefe Gräben" oder Konflikte in der Vertreterversammlung gebe. Er sei beeindruckt gewesen von der Geschlossenheit des Ärzteparlaments beim Umgang mit den Vorfällen, die allerdings für die KV einen Image-Schaden bedeuteten.