Medikationspläne sind praktikabel und wirtschaftlich
Als beispielhaft gilt das Projekt der KV Westfalen-Lippe. Die Evaluation hat gezeigt, dass es von Ärzten und Patienten geschätzt wird und zu sinnvollen Einsparungen beim Arzneieinsatz führt. Nachteil: Es wird noch nicht flächendeckend eingesetzt und nur von Barmer GEK und Techniker Krankenkasse finanziert.
Jeder zweite Patient über 65 Jahre nimmt fünf oder mehr Medikamente ein. „Die Behandlung der Multimorbidität ist nicht die Summe des Möglichen. Die ärztliche Kunst liegt darin, sich auf das Nötige zu beschränken“, sagt KV-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden.
Die KV hat ein strukturiertes, arztgestütztes Arzneimittelmanagement entwickelt. Strukturiert, weil es auf definierten Aufgreifkriterien basiert (fünf Wirkstoffe und eine Verordnungs- und Einnahmedauer von mindestens zwei Quartalen); arztgestützt, weil ein Arzt, in der Regel der Hausarzt, die Medikation koordiniert. Das Arzneimittelmanagement besorgt die KV, die arztübergreifend alle in Apotheken eingelösten Verordnungen eines Patienten zusammenführt.
Extra-Honorar für Beratung und Konsultationen
Der behandelnde Hausarzt wird darüber informiert, dass es bei seinem Patienten möglicherweise einen Beratungsbedarf gibt. Stimmt der Patient einer solchen Beratung schriftlich zu, erhält der Hausarzt eine Übersicht über die ärztlich veranlasste Gesamtmedikation seines Patienten, auch die der Kollegen.
Die grafisch aufbereitete Information enthält Daten zu (Wiederholungs-)Verordnungen sowie zur Reichweite jeder Verordnung auf Basis der Standarddosierung nach DDD. Zudem erhält der Arzt Hinweise zu potenziellen Risiken und Wechselwirkungen der Arzneimittel.
Auf Basis dieser Informationen führt der Arzt ein Beratungsgespräch. Weil diese Beratungen zeitaufwendig sind, werden sie von den Krankenkassen besonders vergütet. Ein arztübergreifender Arznei-Check wird pro Patient und Jahr mit 80 Euro vergütet. Für Konsultationen ärztlicher Kollegen erhält der koordinierende Arzt einmalig 40 Euro. Die beteiligten Fachärzte erhalten ebenfalls 40 Euro.
Vergleich von Versicherten der Barmer und der AOK
In einer aktuellen Evaluation hat die KV 100 Patienten der Barmer, die im ersten Halbjahr beraten wurden, 500 Patienten der AOK gegenübergestellt, die dieselben Aufgreifkriterien erfüllen, aber nicht beraten wurden.
Dabei wurden als Indikatoren die Zahl der verordneten Wirkstoffe, die Anzahl der verordneten Tagesdosen und die Entwicklung der Verordnungskosten betrachtet.
Knapp 60 % der Barmer-Versicherten erhielten nach ihrer Beratung weniger Wirkstoffe verordnet als zuvor. In der Kontrollgruppe ging bei knapp 44 % der Patienten die Wirkstoffverordnung zurück. „Diese Differenz ist signifikant für die Wirksamkeit unseres strukturierten arztgestützten Arzneimittelmanagements“, sagt Dr. Dryden.
Noch deutlicher ist die Veränderung bei den verordneten Tagestherapiedosen. Über 70 % der Barmer-Versicherten erhielten eine reduzierte DDD-Menge – im Vergleich zu 48 % bei der AOK. Die Verordnungsmenge (in Tagestherapiedosen) konnte in der Verumgruppe um über 17 % gesenkt werden.
Unterschied von 92 Euro pro Versicherten und Halbjahr
„Für unsere Vertragspartner noch interessanter ist die Kostenbetrachtung“, meint der KV-Chef. Die Differenz zwischen den Kosten für die beratenen Barmer-Versicherten und den nicht beratenen AOK-Versicherten beträgt über 92 Euro im Halbjahr. „Daher ist es mir rätselhaft, warum uns bis heute nur zwei Krankenkassen bei diesem Projekt unterstützen“, so Dr. Dryden.
Die Barmer GEK jedenfalls ist zufrieden mit dem Projektverlauf. „Die Ergebnisse aus der Region Siegerland belegen, dass diese Form des Arzneimittelmanagements praktikabel und wirtschaftlich ist“, sagt Landesgeschäftsführer Heiner Beckmann.