Aktionsplan „Wiederbelebung“ Mit vier Punkten gegen den Herz-Kreislauf-Stillstand
Mit rund 51 % liegt die Laienreanimationsquote hierzulande weit hinter dem Vorreiter, den Niederlanden (83 %), und auch unter dem EU-Durchschnitt (58 %). Die Folge: nur ca. 10 % der Patienten überleben den Herzstillstand. Auf einer Pressekonferenz stellten u.a. der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) einen Aktionsplan „Wiederbelebung“ mit vier Punkten vor.
1. Strukturierte Bildungsangebote für alle Altersgruppen
2014 hatten die Kultusminister beschlossen, dass es zum Thema Wiederbelebung zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab der 7. Klasse geben soll. Nur das Saarland hat die Forderungen bisher erfüllt. Die Autoren des Aktionsplans fordern daher, dass der Themenbereich endlich bundesweit in den Lehrplan integriert wird, z.B. als Teil des Biologie-, naturwissenschaftlichen oder Sportunterrichts. Zudem verlangen sie regelmäßige, niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz sowie verständliches Infomaterial, das am besten bundeseigene Institutionen wie die BZgA oder das BIPAM zur Verfügung stellen sollten.
2. Telefonreanimation und Ersthelfer-System
In weniger als einer Minute könnte eine Leitstelle einem Anrufer die Herzdruckmassage erklären. Doch die Umsetzung ist in Deutschland mehr als ungenügend, erklärt GRC-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Bernd Böttiger. Im Aktionsplan wird vorgeschlagen, den Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V zu verankern. Zudem soll die Reanimationsanleitung während eines Notrufgesprächs sowie die Vermittlung von Ersthelfern bundesweit vorgeschrieben werden, denn in über 50 % treffen Ersthelfer, die über ihr Smartphone informiert wurden, noch vor dem Rettungsdienst ein.
3. Defibrillatoren an stark frequentierten Orten
Eine frühe Defibrillation kann die Herzdruckmassage ergänzen – vorausgesetzt, ein AED (automated external defibrillator) befindet sich in greifbarer Nähe. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Der Aktionsplan fordert daher, AED-Vorgaben im Bau- und Versammlungsrecht, in der Arbeitsstättenverordnung und im Personenbeförderungsrecht vorzunehmen, sodass beispielsweise bei bestimmten Gebäudearten die AED ins medizinische Notfallkonzept integriert werden.
4. Bundesweites AED-Register
Mithilfe eines bundesweiten AED-Registers könnten Laien und Ersthelfer schneller zu einem Defibrillator geleitet werden. Eine herstellerunabhängige Organisation soll das Register aufbauen, welches dann von den Anbietern der Ersthelfer-Systeme sowie den Leitstellen abgerufen werden kann. Es sollten Geräte mit Fernüberwachungsfunktion verwendet werden. So können Betreiber direkt über nicht funktionierende Geräte informiert werden.
Quelle: Pressekonferenz – GRC und BVMed