Neuer Hausarzt-EBM steht in Grundzügen
Zu ihren wichtigsten honorarpolitischen Zielen zählt die KBV die Stärkung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung. Dementsprechend will sie den EBM 2013 und 2014 weiterentwickeln. Bis Juli nächsten Jahres soll das neue Hausarztkapitel stehen.
Ein wichtiges Ziel sei es, das Gespräch des Arztes mit dem Patienten, dessen Angehörigen oder anderen an der Behandlung Beteiligten zu stärken, erklärte KBV-Vize Dipl.-Med. Regina Feldmann vor der Vertreterversammlung (VV) in Berlin. „Diese Beratungs- und Koordinierungsfunktion ist nun einmal ein wesentliches Merkmal der hausärztlichen Tätigkeit und muss entsprechend gewürdigt werden.“
Wer wird von der EBM-Reform profitieren?
Finanziell profitieren sollen von der EBM-Reform diejenigen Praxen, die den hausärztlichen Versorgungsauftrag „tatsächlich“ wahrnehmen. Ein Beschluss der KBV-VV sieht vor, bis zum 1.7.2013 den hausärztlichen Versorgungsauftrag in einer Anlage zum Bundesmantelvertrag (BMV) auf Basis des EBM-Konzepts der KBV exakter zu definieren. Das Konzept unterscheidet beim hausärztlichen Spektrum typische und spezifische Leistungen.
Nachdem die Ausbudgetierung der Psychotherapie gelungen ist, soll nun das Gleiche für die Grundleistungen der Grundversorger erreicht werden, heißt es im Beschluss. „Wenn die typische hausärztliche Tätigkeit im BMV definiert ist, müssen für die entsprechenden Leistungspositionen im EBM feste Preise vereinbart werden.“
Alte EBM-Ziffern bleiben der Reform zum 1.7.2013 weitgehend erhalten, teilte Feldmann mit. Es erfolgt eine Reduktion auf nur noch eine Versichertenpauschale (Nr. 03000), die in sechs Altersgruppen eingeteilt wird. Die Zuweisung in die jeweilige Altersgruppe erfolgt dann automatisch.
Der Chronikerzuschlag wird künftig ebenfalls automatisch zugesetzt, wobei hier nur noch ein Arzt-Patienten-Kontakt obligat ist. Der Chronikerzuschlag erfordert die Diagnose mindestens einer chronischen Erkrankung, bei zwei oder mehr Erkrankungen ist eine höhere Vergütung vorgesehen.
Weiterhin sind neue Gebührenpositionen vorgesehen für Gespräche, geriatrische Grundleistungen, für die onkologische Mitbetreuung sowie für die allgemeine Palliativmedizin.
Die KV gibt Zuschläge auf den Behandlungsfall
Zur Finanzierung der Praxisvorhaltekosten sind von der KV zugesetzte Pauschalen pro Behandlungsfall vorgesehen (versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale, differenzierter Technik- bzw. Gesprächszuschlag). Bei schwerpunktorientierten, hausarztuntypischen Leistungen, Schmerztherapie, antragspflichtigen sowie weiteren definierten Leistungen wird nur eine halbe versorgungsspezifische Grundpauschale gezahlt.
„Damit wäre ein wichtiger Schritt – die Abkoppelung von der Einzelleistung zur Sicherung der wirtschaftlichen Basis einer Hausarztpraxis – geschafft“, ist sich die KBV-Vizechefin sicher.
EBM: Das Ziel sind feste Preise für Grundleistungen
2014 sollen die versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale, die Technikzuschläge sowie weitere Leistungen des neuen Hausarzt-EBM aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in eine feste (extrabudgetäre) Vergütung überführt werden, formulierte die KBV-Vertreterversammlung als Ziel.
Während das Hausarzt-Kapitel auf der VV unstrittig blieb, wurde die Einführung einer fachärztlichen Grundpauschale heftig diskutiert. Knackpunkt war, wie der Anspruch auf die Pauschale verankert werden soll – ob ausschließlich über den Leistungskatalog (Option 1) oder über die Festlegung anspruchsberechtiger Arztgruppen (Option 2).
Problematisch war vor allem, dass den Modellen nur fiktive Berechnungen zugrunde lagen. Auch ist bislang nicht definiert, was unter fachärztlicher Grundversorgung zu verstehen ist. Auf Antrag der Dres. Metke und Kraffel (KV Baden-Württemberg bzw. Berlin) beschlossen die Delegierten mit 33:17 Stimmen die Umsetzung der fachärztlichen Grundversorgerpauschale nach Option 2.
Simulationsrechnungen und erste Gespräche
Zugleich wurde ein Vorschlag der KBV bestätigt, nachdem der Vorstand im ersten Quartal 2013 Verhandlungsgespräche mit dem GKV-Spitzenverband zu den Grundzügen der vorgestellten Konzepte zum haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich aufnehmen soll. Bis dahin sind die Konzepte unter Berücksichtigung der Diskussion der Delegierten, der Stellungnahmen der beratenden Fachausschüsse und der Anmerkungen der Berufsverbände zu überarbeiten und anhand von Simulationsberechnungen weiter zu validieren.