Nicht länger irreführen lassen!
Kurz vor dem Jahreswechsel starb ein 15-jähriges Mädchen im rheinland-pfälzischen Kandel an den Folgen eines Messerangriffs. Tatverdächtig ist ihr aus Afghanistan stammender Ex-Freund. Offiziell ist der Flüchtling ebenfalls erst 15 Jahre alt. Diese Angabe wird vom Vater des Opfers jedoch angezweifelt. Das hat eine bundesweite Debatte über die Altersfeststellung angeblich minderjähriger Flüchtlinge ausgelöst.
Ärztekammer-Präsident Montgomery lehnt ärztliche Untersuchungen in diesem Zusammenhang entschieden ab. Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, argumentiert er. Politiker unterschiedlicher Couleur sehen das jedoch anders. Die CSU beispielsweise fordert die Einführung einer obligatorischen Überprüfung des Alters junger Flüchtlinge.
Der CDU-Innenexperte Armin Schuster verweist auf die Erfahrungen im Saarland, wo sich minderjährige Flüchtlinge schon seit 2016 im Zweifelsfall einer Prüfung unterziehen müssen – beispielsweise durch das Röntgen der Handknochen. Ergebnis: Bei einem Drittel dieser Fälle sind Täuschungsversuche festgestellt worden!
Alarmierende Zahlen, wie ich finde. Was also spricht gegen ein bundeseinheitliches Verfahren, das in Zweifelsfällen eine medizinische Untersuchung zur Pflicht macht? Schließlich ist es in juristischer Hinsicht von erheblicher Relevanz, ob ein Straftäter bereits volljährig ist oder nicht. Daher halte ich es mit dem Grünen-Politiker Boris Palmer. Der Tübinger Oberbürgermeister hat dieser Tage klar Stellung bezogen. „Wer das Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahre alt ist, wird als Erwachsener behandelt!“
Auch mit Montgomerys Bedenken kann Palmer nicht viel anfangen: „Ich halte das angesichts der erheblichen Kosten und offenkundigen Gefahren, die von dieser Gruppe junger Männer ausgeht, für naiv!“ Es sei vielmehr eine Vorgehensweise notwendig, die falsche Altersangaben wirksam aufdecke.
Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Schließlich hat uns die lange Zeit völlig unkontrollierte Einwanderung vorwiegend junger Männer wahrlich genug Probleme beschert. Es ist also höchste Zeit, sich nicht länger an der Nase herumführen zu lassen. Moralisch-ethische Erwägungen sind in der Diskussion über den Alterstest daher meiner Meinung nach fehl am Platze.
Auch wenn es den Eltern des in Kandel ermordeten Mädchens die Tochter nicht zurückzubringen vermag: Die juristische Beurteilung des Verbrechens muss sich am verbindlich (mit medizinischen Methoden) ermittelten Alter des Täters orientieren!