Patienten jetzt mit direktem Zugang zur Psychotherapie
Jeder psychotherapeutisch tätige Arzt und psychologische Psychotherapeut, der eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie hat, muss seit April Sprechstunden und die Möglichkeit einer Akutbehandlung anbieten. Dies gilt ebenso für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie, Ausbildungsinstitute und in bestimmten Fällen auch für ermächtigte Ärzte.
Falls es die KV nicht anders geregelt hat, haben Therapeuten pro Woche mindestens 100 Minuten für Sprechstunden zur Verfügung zu stellen, bei hälftigem Versorgungsauftrag 50 Minuten. Der KV ist zu melden, ob eine psychotherapeutische Sprechstunde mit oder ohne Terminvereinbarung angeboten wird und zu welchen Zeiten die Praxis für Patienten telefonisch erreichbar ist.
Die Terminservicestellen der KVen vermitteln Sprechstunden und eine nach der Abklärung erforderliche Behandlung. Psychotherapeuten müssen sicherstellen, dass ihre Praxis für eine Terminkoordination 200 Minuten/Woche bei vollem bzw. 100 Minuten/Woche bei hälftigem Versorgungsauftrag telefonisch erreichbar ist. In dieses Kontingent fallen auch zeitnahe Termine für eine Akutbehandlung.
Terminservicestellen werden zum Therapeuten-Vorzimmer
Was auf den ersten Blick als hilfreich bei der häufig vergeblichen Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten erscheint, ist eher eine "dünne Suppe" geworden. Probatorische Sitzungen werden nicht vermittelt. Voraussetzung für eine Terminvermittlung zur Akutbehandlung ist, dass der Psychotherapeut zuvor eine Empfehlung dafür ausgesprochen hat. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Patient aus einer stationären Krankenhaus- oder einer rehabilitativen Behandlung entlassen wird, dann benötigt er keine Empfehlung, sondern kann sich direkt an eine Terminservicestelle wenden.
Eine Überweisung an den Psychotherapeuten ist generell nicht erforderlich. Informationen, was der Therapeut mit dem Patienten macht, erhält z.B. der Hausarzt somit nicht.
1,53 Euro weniger Honorar als in der Richtlinientherapie
Die Psychotherapeuten beschweren sich allerdings übers Honorar und haben dabei den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf ihrer Seite. Denn im Erweiterten Bewertungsausschuss wurden die Vergütungen von den Kassen und dem neutralen Schlichter gegen das Votum der KBV durchgesetzt. Die neuen Leistungen Sprechstunde und Akuttherapie sollen extrabudgetär mit 42,75 Euro für 25 Minuten vergütet werden und damit um 1,53 Euro geringer als 25 Minuten Richtlinientherapie. Dagegen hat die KBV Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
Zum Vergleich: Die Gesprächsleistung nach EBM-Nr. 03230 ist mit 9,48 Euro pro zehn Minuten bewertet. Das wären fiktiv 23,70 Euro pro 25 Minuten. Für die Psychosomatikleistungen nach den Nrn. 35100/35110 gibt es 16,01 Euro für 15 Minuten. Das wären fiktiv 26,68 Euro für 25 Minuten. Beide Leistungsbereiche sind zudem budgetiert. Dagegen hat die KBV bisher nicht geklagt.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht