Patientenverfügung: Ein IGeL-Angebot rennt offene Türen ein
Geboren ist die Idee aus der Erfahrung mit Patienten, die mit Verfügungsvorlagen aus dem Internet vor dem Arzt stehen nach dem Motto: „Ich möchte eine Patientenverfügung – machen Sie mal.“
Nachdem sich im September 2008 in Marburg 172 Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen hatten, tauschten sich die Kollegen auch zu diesem Problem aus. Und stellten fest: Eine wirklich überzeugende Umgangsweise hatte noch niemand gefunden. Denn Vorlagen für Patientenverfügungen und Vollmachten gibt es viele – doch welche davon sind medizinisch-ethisch sinnvoll, welche werden von Notärzten und Krankenhäusern anerkannt?
Zustimmung für diese Patienteverfügung bei Kliniken und Politikern der Region
„Findet der Notarzt eine Patientenverfügung, mit der er nichts anfangen kann, ignoriert er sie einfach“, erklärt Dr. Ortwin Schuchardt. Er ist seit der Genossenschaftsgründung im Vorstand und hat sich als PriMa-Pressesprecher intensiv mit dem Thema Patientenverfügung auseinandergesetzt.
„Zuerst haben wir überprüft, welche der im Internet oder in Verlagen erhältlichen Vorlagen aus Sicht eines Arztes sinnvoll sind – einige scheinen von Juristen ohne jede medizinische Beratung erstellt worden zu sein.
Passende Version einer Patientenverfügung gefunden
Beim C.H. Beck Verlag* haben wir dann eine passende Version gefunden.“ Diese wurde auch in der Generalversammlung ausgiebig diskutiert und für gut befunden.
Um die Umsetzung der Verfügungen samt Vollmachten zu gewährleisten, war es entscheidend, dass auch Notärzte und Krankenhäuser der Region die Vorlage im Ernstfall akzeptieren. Sowohl in den Kliniken als auch bei den Politikern des Landkreises stießen die Ärzte-Genossen mit ihrer Initiative auf Zustimmung.
Im Februar dieses Jahres, nach einem Dreivierteljahr Diskussion und Öffentlichkeitsarbeit, ist dann die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter – Vollmacht erteilen durch Verfügungen“** erschienen, ein Informationsheft, das neben verschiedenen Vorlagen auch ein Ausweiskärtchen für das Portemonnaie enthält.
Patientenverfügung nun kostenlos erhältlich
Jetzt ist das Heft kostenlos in allen Arztpraxen der Genossenschaft erhältlich und liegt in der Beratungsstelle des Landkreises aus. In der Praxis von Allgemeinarzt Dr. Schuchardt in Stadtallendorf sind bereits in den ersten vier Wochen 20 Exemplare von seinen Patienten bearbeitet worden.
„Als hätten alle nur darauf gewartet. Dabei haben wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Wir haben nur den Zugang hergestellt zu etwas, das wir sinnvoll finden“, so Dr. Schuchardt.
In seiner Hausarztpraxis liegt die Broschüre nicht offen aus. Doch dank des breiten Bündnisses und einer guten Öffentlichkeitsarbeit hat sich die Initiative sehr schnell herumgesprochen.
Zwei bis Drei Beratungstermine pro Woche zur Patientenverfügung
Die Patienten melden sich deswegen selbst. Dr. Schuchardt hat mittlerweile pro Woche zwei bis drei Termine, in denen er mit den Patienten über alle Fragen rund um die Vorsorge spricht – „die mache ich gerne zwischen den Hausbesuchen und der Abendsprechstunde“.
Leistungen werden für 134 Euro abgerechnet
Abgerechnet wird dabei, wie es die Genossenschaft PriMa e.G. in ihren Empfehlungen für IGeL-Angebote auf ihrer Homepage erläutert.
Erstens: Feststellung der Einsichtsfähigkeit über die analog angesetzte Ziffer A5 (4,66 Euro x 2,3-facher Satz = 10,72 Euro). Und zweitens: Erhebung der Anamnese mit der analog angesetzten Ziffer A860 (53,62 Euro x 2,3-facher Satz = 123,33 Euro).
Ärzteschaft steht hinter dieser Patientenverfügung
„Ich glaube, die Initiative stößt auf so gute Resonanz, weil die Patienten sehen, dass die Ärzteschaft bei uns geschlossen hinter diesem Modell steht“, freut sich Dr. Schuchardt. „Sicher ist, dass durch diese Broschüre die Unsicherheiten sowohl bei Ärzten wie auch bei Patienten abgebaut werden. Sie hat richtiggehend eine neue Welt im Gespräch mit dem Patienten eröffnet!“
*“Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, Verlag C.H. Beck
**„Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter – Vollmacht erteilen durch Verfügungen“ inklusive Patientenverfügung, Vollmacht, Konto- und Depotvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenausweis, PriMa e.G. („Prävention in Marburg“) in Kooperation mit DRK-Kreisverband Biedenkopf, Kreiskrankenhaus Frankenberg, GEWINN, UKGM Standort Marburg, Diakonie-Krankenhaus Wehrda