PKV-Ombudsmann: Weniger Beschwerdefälle im Jahr 2019
Ob Beitragserhöhung, medizinische Notwendigkeit einer Behandlung oder Gebührenstreitigkeiten: Im vergangenen Jahr gingen 5953 Schlichtungsanträge beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV), Heinz Lanfermann, ein. Dies geht aus dessen Tätigkeitsbericht hervor. Der Ombudsmann ist dazu berufen, Beschwerdefälle von Privatversicherten gegenüber dem Versicherer zu überprüfen und als Schlichter zu vermitteln.
Im vergangenen Jahr waren es 19 % weniger Fälle als 2018. Bei 40 Millionen Versicherungsverträgen liegt die Beschwerdequote bei gerade einmal 0,02 %. Das spreche für eine hohe Zufriedenheit seitens der Versicherten, folgert Lanfermann. Bei der Krankheitskostenvollversicherung nahmen Beschwerden über Gebührenstreitigkeiten mit 20,4 % den Spitzenplatz ein. Dazu gehören z.B. Fälle, in denen die Versicherung ärztliche Forderungen nicht nachvollziehen kann und deshalb ihren Versicherten auffordert, diese selbst zu tragen.
Dies sei auch auf die „überalterte Gebührenordnung“ zurückzuführen, mit der die Ärzte ihre Leistungen bis zu einem gewissen Teil nach eigenem Ermessen auslegen, meint Lanfermann. Er rät dazu, solche Streitigkeiten direkt zwischen Versicherung und Arzt austragen zu lassen. Meistens müsse der Arzt die „zu viel geforderten Kosten“ zurückzahlen.
Bei 352 der im Berichtszeitraum bearbeiteten Anträge wurde eine Einigung erzielt. In 1379 Fällen passierte das nicht. 343 Verfahren wurden annuliert.
Quelle: PKV – Pressemitteilung