Regressankündigungen schocken Ärzte in Niedersachsen
„Immer wird über den Hausärztemangel geklagt. Andererseits werden wir mit Regressforderungen traktiert, die unsere wirtschaftliche Existenz bedrohen“, appellierten Hausärztinnen und Hausärzte an Dr. Jürgen Peter, Chef der AOK Niedersachsen, auf dem Politikforum beim Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte. Eine Kollegin berichtete über einen möglichen Regress von 138 000 Euro, der ihr schwer im Magen liegt, ein anderer über 267 000 Euro. Dr. Peter zeigte Verständnis für die Hausärzte.
Nach Durchsicht von zwei KV-Regressandrohungen nannte Dr. Peter die Kommunikation der KV mit den Ärzten „etwas unglücklich“, sagt Carsten Sievers, Pressesprecher der AOK Niedersachsen. Das Vorgehen sei nicht mit den Kassen besprochen worden.
Größtenteils sind Hausärzte von den drohenden Regressen betroffen: Im Arzneimittelbereich haben 645 Hausärzte ein Anschreiben erhalten.
Die KV Niedersachsen hat eine „Beratungsoffensive“ gestartet, um die Ärzte in den anstehenden Prüfverfahren zu unterstützen. Dabei will die KV betroffenen Mitgliedern helfen, „entlastende“ Belege zusammenzustellen. Auch Analysen zu Einzelverordnungsdaten, Tipps zu Praxisbesonderheiten oder Informationen zur Durchführung eines Regressverfahrens sind Bestandteil der Beratung.
Bei den Verordnungsdaten Januar 2012 zeichnet sich laut der KV Niedersachsen bereits ab, dass von Ärzten über die vorgegebenen Grenzen verschrieben wurde. Ob hier die gesetzliche Neuregelung „Beratung vor Regress“ gilt, ist etwas heikel. Warum, das erklärt Detleff Haffke, Pressesprecher der KV Niedersachsen: Die Informationsschreiben der KV Niedersachsen über mögliche Regresssummen sollten die Ärzte zunächst „sensibilisieren“. Würde die KV jetzt schon die Ärzte für 2011 beraten, wäre damit ein möglicher Regress für 2011 vom Tisch. In 2012 wären die Ärzte dann aber in jedem Fall „dran“, weil das Beratungsgespräch für 2011 sozusagen verbraucht wurde.
Praxisbesonderheiten noch nicht berücksichtigt
Ob nun die Versprechen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, Ärzte vor Regressen zu schützen, auch Änderungen in den derzeitigen Verfahren bringen, ist noch nicht abzusehen. Wenn die Prüfungsstelle in der nächsten Zeit Prüfbescheide verschickt, werden die Summen gewiss geringer sein, als die von der KV berechneten, sagt Sprecher Haffke. Das liegt daran, dass die Prüfstelle z.B. bereits genehmigte Praxisbesonderheiten aus den von der KV grob hochgerechneten Summen herausrechnen wird.
„Ziemlich zynisch“ nennt der niedersächsische Hausärzteverband die Beratungs- bzw. Hilfsangebote der KV. Denn bereits mit dem Bekanntwerden von neuen Vereinbarungsgrundlagen zu Leitsubstanzen hätte der Hausärzteverband auf die Probleme mit einzelnen ausgewählten Substanzen sowie zu den zu erreichenden Verordnungsquoten hingewiesen.
Mark Barjenbruch, Chef der KV Niedersachsen, forderte in einer Pressemitteilung die Abschaffung von Arzneimittel- und Heilmittelrichtgrößen. Diese Instrumente der Kostensteuerung hätten sich überlebt und liefen ins Leere, da die Vorgaben von Ärzten nur mit dem Mittel der Rationierung eingehalten werden könnten.
Aktuell gelten die Begrenzungsregeln jedoch weiter. Bis die Ärzte endgültig wissen, ob und in welcher Höhe ein Regress ansteht, wird noch Zeit ins Land gehen.