Schwangerschaftsabbruch: Zentrale Liste mit Einrichtungen wächst
Eine entsprechende Anfrage hatte die FDP der Bundesregierung gestellt. Laut „Spiegel“ führen allerdings rund 1200 Ärzte und Einrichtungen solche Eingriffe durch.
Seit der umstrittene § 219a Strafgesetzbuch geändert wurde, dürfen Ärzte öffentlich bekannt machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Für alles Nähere müssen sie allerdings auf eine im Juli geschaffene Liste der BÄK verweisen. Nur dort darf ersichtlich sein, ob der Abbruch medikamentös oder operativ erfolgt. Auf der Homepage einer Praxis gilt diese Information weiterhin als Werbung und ist verboten. Der Eintrag in das Register ist freiwillig. Zahlreiche Anträge durchlaufen laut BÄK noch das Verifizierungsverfahren und werden mit Aktualisierungen ergänzt.
Kritiker bemängeln, dass wichtige Details in der Liste fehlen – etwa bis zu welcher Woche der Eingriff vorgenommen wird und ob er im Fall der OP per Ausschabung oder Absaugung erfolgt. Außerdem könnten Abtreibungsgegner das Register nutzen, um Praxen gezielt anzugreifen. Viele Gynäkologen wünschen sich daher die Möglichkeit, Patientinnen dezentral zu informieren.
Medical-Tribune-Bericht