Sorge wegen teurer CAR-T-Zell-Therapie

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Patienten, für die es keine andere Therapie mehr gibt, bietet die Behandlung mit CAR-T-Zellen eine Chance. Patienten, für die es keine andere Therapie mehr gibt, bietet die Behandlung mit CAR-T-Zellen eine Chance. © romaset – stock.adobe.com

Die CAR-T-Zell-Therapie wird als Fortschritt in der Krebstherapie gesehen. Das Gesundheitssystem sollte für diese neuen Behandlungsformen offen sein und keine Steine in den Weg legen, mahnt der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Die Therapie ist allerdings teuer.

Die Ende 2018 auf den Markt gekommenen zwei Verfahren der CAR-T-Zell-Therapie gegen aggressive Formen von Blutkrebs zählen zu den Hochpreis-Methoden. Wie der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums berichtet, liegt der von den pharmazeutischen Unternehmen für Deutschland aktuell veranschlagte Preis für Axicabtagen Ciloleucel bzw. Tisagenlecleucel bei ca. 320 000 Euro pro Behandlung. Etwa 1200 bis 1400 Patienten könnten von der Anwendung profitieren. 107 Krankenhäuser haben bereits für 2019 die Nutzung der Verfahren als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode beantragt.

Nutzen und Qualität müssen im Vordergrund stehen

„Die Ersatzkassen wollen diesen schwerkranken Versicherten die erhofften Innovationen rasch zugänglich machen, sie wollen aber auch, dass dies kontrolliert passiert“, betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Jedoch müssten Nutzen und Qualität im Vordergrund stehen, keine Gewinninteressen von Pharmaherstellern.

Der vdek hat deshalb gemeinsam mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands und mit Unterstützung der Deutschen Krebsgesellschaft sowie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) Forderungen zum Einsatz der CAR-T-Zell-Therapie formuliert. Sie zielen auf eine kontrollierte Einführung in die Regelversorgung.

Auch Patienten mit seltenen oder schwerwiegenden Erkrankungen müssten sich auf eine positive Nutzen-Risiko-Abwägung verlassen können, heißt es. Eine Absenkung der Anforderungen bei der Bewertung des Arzneimittels durch die Zulassungsbehörden dürfe nicht erfolgen.

Eine weitere Kernforderung ist deshalb, dass „die Erprobung dieser hochrisikoreichen und teuren Behandlungsverfahren zunächst in wenigen Innovationszentren erfolgt – in der Regel Universitätskliniken, mit hohen Qualitätsstandards, festgelegt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss“. Zentren müssten sich zudem an spezifischen Qualitätssicherungsverfahren sowie ggf. an einem industrieunabhängigen Register beteiligen. Erst wenn das Verfahren evaluiert und der Nutzen nachgewiesen sei, solle die Behandlungsmethode in der Regelversorgung zugelassen und von den gesetzlichen Krankenkassen regelhaft finanziert werden.

Macht Patienten Hoffnung und der Gesellschaft Sorgen

Eine weitere Forderung der beteiligten Verbände ist, dass auch die Erforschung und Entwicklung neuer Gen- und komplexer Zelltherapieverfahren in Zukunft industrieunabhängig in den Innovationszentren möglich sind und hier auch abgerechnet werden können.

Die Behandlung mit chimären Antigen-Rezeptor-T-Zellen (CAR-T-Zellen) eröffne neue Perspektiven für eine gezielte Immuntherapie maligner Erkrankungen, bestätigte Professor Dr. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO. Sie beinhalte fast alles, was Patienten Hoffnung und der Gesellschaft Sorgen mache: 

  • kuratives Potenzial bei Patienten, für die es keine andere Therapie mehr gibt,
  • personalisierte Immuntherapie,
  • genetisch modifizierte Zellen,
  • hohes Nebenwirkungsrisiko,
  • hohe Kosten.

„Bereits heute wird CAR-T ausschließlich in hoch spezialisierten Zentren angewendet“, kontert Han Steutel, der Vorsitzende des vfa. Auch die gültige Erstattungssituation ziehe enge Grenzen: „Es dürfen ausschließlich Patienten behandelt werden, bei denen die bisher verfügbaren Krebstherapien nicht mehr wirken.“ All das begrenze die Kosten von vornherein.

Noch mehr Kostenbegrenzung könnten allerdings Verhandlungen über Erstattungspreise zwischen pharmazeutischen Herstellern und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bringen. Doch diese laufen noch. Einzelne Kassen haben sich deshalb laut Krebsinformationsdienst mit Herstellern auf ein neuartiges Bezahlmodell geeinigt: Die beteiligten Kassen übernehmen die Kosten der Behandlung, erhalten jedoch einen Teil der Kosten vom Hersteller zurück, wenn die Therapie nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Medical-Tribune-Bericht