Zulassung Was zählt, sind die Fälle
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Denn dann übt er seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht aus, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Eine Nichtausübung liegt vor, wenn die Anzahl der Behandlungsfälle unter 10 % des Fachgruppendurchschnitts liegt (rund 700 Fälle). Ärztliche Beratungen und Bereitschaftsdienst zählen unter diesem Gesichtspunkt nicht mit.
Quelle: SG München, Urteil vom 22.2.2024 - S 20 KA 481/19