EBM 2020: Für diese hausärztlichen Leistungen gibt‘s ab April mehr Geld
Die Neubewertungen im Hausarzt-EBM sind sehr differenziert erfolgt. Wer das beachtet und in seinem Praxisablauf berücksichtigt, wird mit einem bescheidenen Gewinn seine bisherige Medizin weiter betreiben können. Die Sprechende Medizin im hausärztlichen Bereich wurde nur teilweise aufgewertet. Die hausarztexklusive Nr. 03230 (Problemorientiertes ärztliches Gespräch) ist künftig 38 Punkte mehr wert. Das entspricht einem Gewinn von 4,18 Euro. Dieser ist jedoch mengenmäßig begrenzt.
Auch auf die Prüfzeiten der Gesprächsziffern achten
Das Budget von bisher 45 Punkten pro Fall beim Ansatz der Leistung wurde zwar auf 64 Punkte angehoben, das bedeutet aber weiterhin, dass man die Leistung nur dann zum vollen Euro-Betrag bezahlt bekommt, wenn man sie lediglich bei jedem zweiten Patienten einmal im Quartal ansetzt. Formal ergibt das bei z.B. 1000 Behandlungsfällen im Quartal einen Gewinn von 2088 Euro (38 x 10,9871 Cent x 500).
Will man diesen Gewinn erreichen, muss man bei fünf Arbeitstagen in der Woche und damit 60 Arbeitstagen im Quartal die Leistung durchschnittlich zwölf Mal pro Tag ansetzen. Da die Nr. 03230 weiterhin eine Zeitvorgabe von zehn Minuten hat, sind das zwei Stunden, die an diesem Tag in die Plausibilitätsprüfung der KV einfließen. Und die erlaubt rechnerisch nur maximal zwölf Stunden Arbeitszeit pro Tag. Das sollte man berücksichtigen.
Auch zwei weitere Leistungen der Sprechenden Medizin, die mit Qualifikationsnachweis in der hausärztlichen Praxis erbracht werden können, muss man unter diesem Aspekt betrachten. Die EBM-Nrn. 35100 (Differenzialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände) und 35110 (Verbale Intervention) wurden um jeweils 4,50 Euro aufgewertet, haben aber weiterhin eine Prüfzeit. Diese beträgt bis Ende März noch 16 Minuten und ab April dann 14 Minuten. Eine psychosomatisch orientierte Praxis mit z.B. 1000 Behandlungsfällen im Quartal kommt mit angenommen jeweils zwölf Leistungen nach den Nrn. 03230 und 35100 bzw. 35110 auf einen täglichen Zeitrahmen von über vier Stunden.
Mehrere Vorsorgeleistungen an einem Tag kombinieren
Aus hausärztlicher Sicht erfreulich sind auch die Aufwertungen bei den Vorsorgeleistungen, die extrabudgetär, also ohne Wenn und Aber in Euro bezahlt werden. Die EBM-Nrn. 01731 und 01740 (siehe Tabelle) werden künftig um jeweils einen Punkt, die Nr. 01732 (Gesundheitsuntersuchung) um sechs Punkte, die Nr. 01746 um 39 Punkte und die Nr. 01747 um 25 Punkte höher vergütet.
Neuer EBM: Hier landen mehr Punkte auf dem Konto | ||||
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EBM-Nr. | Legende | Punkte I/20 | Punkte ab II/20 | Aufwertung |
Gesprächsleistungen | ||||
03230 | Problemorientiertes Gespräch, erforderlich aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung | 90 | 128 | 38 |
Psychosomatische Krankheitszustände | ||||
35100 | Differenzialdiagnostische Klärung | 152 | 193 | 41 |
35110 | Verbale Intervention | 152 | 193 | 41 |
Vorsorgeleistungen | ||||
01731 | Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann | 143 | 144 | 1 |
01732 | Gesundheitsuntersuchung | 320 | 326 | 6 |
01740 | Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms | 115 | 116 | 1 |
01745 | Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs | 214 | 253 | 39 |
01746 | Zuschlag zur Nr. 01732 für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs | 170 | 209 | 39 |
01747 | Aufklärungsgespräch Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen | 57 | 82 | 25 |
Sonstige Leistungen | ||||
01442 | Videofallkonferenz mit Pflegekräften | 64 | 86 | 22 |
37120 | Fallkonferenz Heimbetreuung | 64 | 86 | 22 |
37320 | Fallkonferenz Palliativmedizin | 64 | 86 | 22 |
Kleinchirurgischer Eingriff | ||||
02300 | I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation | 57 | 68 | 11 |
02301 | II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht | 129 | 133 | 4 |
02310 | Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) | 205 | 212 | 7 |
Operationsvorbereitung | ||||
31010 | bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr | 297 | 304 | 7 |
31011 | für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr | 297 | 304 | 7 |
31012 | für Eingriffe bei Patienten nach Vollendung des 40. Lebensjahres | 375 | 389 | 14 |
31013 | bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres | 412 | 416 | 4 |
Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses vom 11. Dezember 2019 |
Medical-Tribune-Bericht