2020 – alles neu bei EBM und GOÄ?

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung , Privatrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann/Michael Reischmann

Über Umschichtungen bzw. das Inkrafttreten der Reform darf spekuliert werden. Über Umschichtungen bzw. das Inkrafttreten der Reform darf spekuliert werden. © iStock/Chalirmpoj Pimpisarn

2020 könnte das Jahr der Gebührenordnungsreformen werden. Über die EBM-Reform zum 1. April sind sich KBV und GKV-Spitzenverband einig geworden. Dagegen hängt das Inkrafttreten der neuen, zwischen Ärzten und Kostenträgern abgestimmten GOÄ von Bundestag und -rat ab.

Nach mehreren Verschiebungen der EBM-Reform, teilte der KBV-Vorstand am 11. Dezember mit, dass die neue Version mit den Kassen beschlossen wurde. Verschleiernd wurde oft von einer Reform des Facharzt-EBM gesprochen, obgleich die gesetzlichen Vorgaben eine globale Reform verlangen.

In einer ersten Stellungnahme per Video sprach Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, von einem „kleinen Erfolg“. Es sei gelungen, den neuen EBM zum 1. April 2020 „ohne übermäßige Verwerfungen zu produzieren“. Unbefriedigend bleibe die vereinbarte Punktsummenneutralität. Das heißt: Umverteilungen erfolgen „ohne frisches Geld“. Dr. Gassen wörtlich: „Es ist jetzt gelungen, die sprechende Medizin besser abzubilden. Das geht ein bisschen zulasten der technischen Fächer. Wir gehen davon aus, dass es einigermaßen zu beherrschen ist. Insofern muss man sagen, für den Großteil der Vertragsärzte wird sich durch die EBM-Reform honorarmäßig nicht viel ändern.“

„Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam mit der KBV geschafft haben, die zuwendungsorientierte Medizin zu stärken“, äußerte sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. So seien das hausärztliche Gespräch, aber beispielsweise auch die Gespräche der Psychiater und Neurologen aufgewertet bzw. gegenüber den technischen Leistungen gestärkt worden.

Ausgeklammert wurde das Thema Hausbesuche. Die GKV wollte die Hausbesuche im Rahmen der EBM-Reform – also unter der Punktsummen-/Kostenneutralität – aufwerten, berichtet KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. „Das konnten wir auf keinen Fall akzeptieren. Denn das wäre auch nur über eine Abwertung der Versichertenpauschalen zu machen gewesen.“ Man werde sich dem Thema 2020 separat zuwenden. Über das ambulante Operieren müsse ebenfalls noch mit den Kassen gesprochen werden und über die Sachkostenpauschalen, ergänzte Dr. Gassen. Es gebe viele Bereiche, „wo wir aus Versorgungssicht Änderungen herbeiführen müssen, die aus unserer Sicht nicht unter dem Diktat einer Punktsummenneutralität/Ausgabenneutralität zu erreichen sind“. Ein unverändert erheblicher Nachholbedarf bestehe auch beim kalkulatorischen Arztlohn.

Details zur EBM-Reform will die KBV in den kommenden Tagen auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Anders gelagert ist die Situation bei der GOÄ. Die hier zu erwartende Hängepartie verdeutlicht das Dilemma dieser Honorierungsform. Die GOÄ ist eine Verordnung, die von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden muss. Weil dort nicht Experten der Materie sitzen, hat die Bundesregierung Sachverständige eingesetzt, die das zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern beschlossene Werk auf seine finanziellen Auswirkungen hin überprüfen sollen.

GOÄ ist fertig – die Regierung muss sich darum kümmern

In dem Gremium sitzen mehrheitlich Sachverständige aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich. Sie sollen prüfen, ob die an die moderne Medizin angepassten Leistungspositionen und das betriebswirtschaftlich kalkulierte Honorar mit einem staatlich vorgegebenen „Budget“ in Einklang gebracht werden kann.

Ob dies, wie geplant, zum 1. Oktober 2020 gelingt, ist angesichts der politischen Lage unvorhersehbar. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn glaubt, dass diese Reform mit dem momentanen Koalitionspartner nicht zu machen ist.

Medical-Tribune-Bericht

Artikel ursprünglich veröffentlicht am 10.12.2019; aktualisiert am 12.12.2019 um 15:30 Uhr