Cartoon Gesundheitspolitik

6000 Euro Strafe:Streitbare Ärztin wegen verbotener Werbung verurteilt

Cornelia Kolbeck

Sie hält den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen für überholt und drängt den Gesetzgeber per Petition auf change.org zur Streichung. Sie hält den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen für überholt und drängt den Gesetzgeber per Petition auf change.org zur Streichung. © fotolia/igorkol_ter

Das Langericht Gießen hat die Hausärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen § 219a StGB zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 150 Euro verurteilt.

Die Ärztin war von Abtreibungsgegnern angezeigt worden wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Webseite (MT berichtete). Sie hatte bereits vor dem Gerichtsverfahren angekündigt, ein Urteil gegen sie nicht zu akzeptieren und bis zur letzten Instanz zu kämpfen. Sie hält den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen für überholt und drängt den Gesetzgeber per Petition auf change.org zur Streichung. Mehr als 130 000 Bürger haben die Petition inzwischen mitgezeichnet. Unterstützung kommt auch von vielen Kollegen, z.B. von der Delegiertenversammlung der Landes­ärztekammer Hessen, die eine gesetzliche Überarbeitung des § 219a fordert.

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Sie hält den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen für überholt und drängt den Gesetzgeber per Petition auf change.org zur Streichung. Sie hält den aus der Nazizeit stammenden Paragrafen für überholt und drängt den Gesetzgeber per Petition auf change.org zur Streichung. © fotolia/igorkol_ter