Cartoon Medizin und Markt

Mit freundlicher Unterstützung der Tilray Deutschland GmbH

Mit dem neuen Vollspektrum-Cannabisextrakt Tilray THC5:CBD20, steht Behandlern erstmals ein CBD-dominanter Cannabisextrakt von Tilray zur Verfügung. Vor allem im Bereich der Neurologie ergeben sich vielfältige Einsatzgebiete.

Bereits seit März 2017 ist eine Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Laut einer Begleiterhebung des BfArM1 wird medizinisches Cannabis bei einer Vielzahl von Symptomatiken eingesetzt, wie beispielsweise:

  • Schmerz
  • Spastik (z.B. bei Multipler Sklerose)
  • Epilepsie
  • Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie
  • Appetitsteigerung bei HIV/AIDS
  • Angststörungen
  • Tourette-Syndrom

Das breite Wirkspektrum lässt sich auf die Wirkung von Cannabinoiden auf das Endocannabinoidsystem zurückführen, dessen Rezeptoren sich nahezu im ganzen Körper befinden.

Das Zusammenspiel von THC und CBD

Die bekanntesten Cannabinoide sind Delta-9-Tetrahydrogencannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC wirkt unter anderem entzündungshemmend, schmerzlindernd, muskelrelaxierend, antiemetisch und auch psychotrop. CBD hat ebenfalls schmerz- und entzündungshemmende Eigenschaften und wirkt außerdem neuroprotektiv, antikonvulsiv und angstlösend. Zudem nimmt CBD keinen Einfluss auf die menschliche Psyche.

THC und CBD können in Vollspektrum-Extrakten in unterschiedlichen Anteilen kombiniert werden. Das neue Rezepturarzneimittel Tilray THC5:CBD20 enthält 5 mg/ml THC und 20 mg/ml CBD. In dieser Form können die beiden schmerzlindernden Cannabinoide beispielsweise eine potenzierte Schmerzreduktion erwirken, wobei das nicht psychoaktive CBD die psychosomatischen, THC-induzierten Nebenwirkungen hemmt. Durch den hohen Cannabidiol-Anteil von Tilray THC5:CBD20, empfiehlt sich der Einsatz des Extrakts vor allem bei neurologischen Erkrankungen, da CBD neuroprotektive Eigenschaften besitzt.

Extrakten vor Blüten den Vorzug geben

Cannabinoide sind in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich. Die Verabreichung in Form von Vollspektrum-Extrakten ist dabei besonders empfehlenswert, so auch die Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS).2 Vorteile zeigen sich unter anderem in der einfachen, diskreten Anwendung, sowie in der sehr guten Verträglichkeit und Dosierbarkeit – insbesondere im Vergleich zu Cannabisblüten.

Zudem rät die Praxisleitlinie für therapeutische Zwecke zu verschreibungspflichtigen Fertig- und Rezepturarzneimitteln, da bei freiverkäuflichen Produkten keine Sicherheit hinsichtlich Qualität und tatsächlichem Wirkstoffgehalt besteht.

1 Cremer-Scheffler P (2019). Cannabis als Medizin: Erste Erkenntnisse aus der Begleiterhebung. Im Auftrag des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Online. (abgerufen am 27.04.2020)
2 Horlemann J, Schürmann N et al. (2018) DGS-PraxisLeitlinie; Cannabis in der Schmerzmedizin, Version: 1.0. Online. (abgerufen am 27.04.2020)

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).