Cartoon e-Health

Fernbehandlung im Trend

Maya Hüss

Die Delegierten aus Bayern und Sachsen-Anhalt haben § 7 Abs. 4 der Berufsordnung geändert. Die Delegierten aus Bayern und Sachsen-Anhalt haben § 7 Abs. 4 der Berufsordnung geändert. © iStock.com/Photoboyko

Auch in Bayern und Sachsen-Anhalt haben Krankenversicherte künftig die Möglichkeit, sich ausschließlich aus der Ferne ärztlich behandeln zu lassen.

So haben die Delegierten des 77. Bayerischen Ärztetages und die Delegierten der Kammerversammlung Sachsen-Anhalts entschieden und § 7 Abs. 4 der Berufsordnung geändert. In dem heißt es nun z.B. in Bayern: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist.“ Voraussetzung ist, dass die „erforderliche ärztliche Sorgfalt“ bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird.

Gegen eine Änderung der Fernbehandlungsregelung hatte sich im Sommer die Landesärztekammer in Brandenburg ausgesprochen.

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Die Delegierten aus Bayern und Sachsen-Anhalt haben § 7 Abs. 4 der Berufsordnung geändert. Die Delegierten aus Bayern und Sachsen-Anhalt haben § 7 Abs. 4 der Berufsordnung geändert. © iStock.com/Photoboyko