Freispruch für Betablocker

Stefanie Menzel

Das lange geltende Dogma, demzufolge bei lokaler oder systemischer Gabe von Betablockern keine SCIT erfolgen darf, ist überholt. (Agenturfoto) Das lange geltende Dogma, demzufolge bei lokaler oder systemischer Gabe von Betablockern keine SCIT erfolgen darf, ist überholt. (Agenturfoto) © iStock/ProfessionalStudioImages

Patienten, die Betablocker nehmen, darf nun offiziell eine SCIT angeboten werden. Die Antihypertensiva gelten offiziell nicht mehr als absolute Kontraindikation. Maßgeblich bleibt jedoch die aktuelle Fachinformation.

„Auf europäischer Ebene sind die Betablocker raus aus der absoluten Kontraindikation bei subkutaner Immuntherapie “, so Prof. Dr. Randolf Brehler vom Uniklinikum Münster. Auch in Deutschland werden sie in den Fachinformationen teilweise bereits bestenfalls nur noch als relative Kontraindikation geführt, die Überarbeitung bei weiteren Herstellern laufe.

Präparatspezifische Unterschiede beachten

Ab sofort gelten, wie auch bei der sublingualen Therapie, präparatespezifische Unterschiede. „Lesen Sie deshalb bitte bei den SCIT-Präparaten die Fach- bzw. Gebrauchsinformation, die jeweils aktuelle Version ist bindend“, betonte der Experte. Das lange geltende Dogma, demzufolge bei lokaler oder systemischer Gabe von Betablockern keine SCIT erfolgen darf, ist demnach überholt. Patienten mit entsprechender Basismedikation kann heute eine subkutane Immuntherapie angeboten werden.

Dies betreffe auch Insektengiftallergiker, wie Prof. Dr. Margitta Worm von der Charité – Universitätsmedizin Berlin ergänzte. „Beta-Blocker und ACE-Hemmer sind auch in diesen Fällen raus als Kontraindikation.“

Quelle: 12. Allergologie-Update-Seminar

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Das lange geltende Dogma, demzufolge bei lokaler oder systemischer Gabe von Betablockern keine SCIT erfolgen darf, ist überholt. (Agenturfoto) Das lange geltende Dogma, demzufolge bei lokaler oder systemischer Gabe von Betablockern keine SCIT erfolgen darf, ist überholt. (Agenturfoto) © iStock/ProfessionalStudioImages