Cannabis ohne Genehmigung G-BA-Beschluss regelt Voraussetzungen

Verordnungen Autor: Michael Reischmann

Bestimmte Fachärztinnen und -ärzte dürfen medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bestimmte Fachärztinnen und -ärzte dürfen medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. © tonefotografia – stock.adobe.com

Seit dem 17. Oktober 2024 dürfen bestimmte Fachärztinnen und -ärzte, z. B. für Allgemein- sowie Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. 

Das gilt auch für Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie, medikamentöse Tumor- oder spezielle Schmerztherapie, Palliativ- oder Schlafmedizin. Denn nun ist der Beschluss des G-BA in Kraft getreten. 

Bestehen Verordnungsunsicherheiten kann weiterhin eine Genehmigung beantragt werden. Bei Ärztinnen und Ärzten, die keine der gelisteten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen haben, ist die Erstverordnung genehmigungspflichtig; bei Folgeverordnungen ist eine Genehmigung nur bei einem Produktwechsel notwendig.

Unverändert gilt, dass eine Verordnung von medizinischem Cannabis als GKV-Leistung nur möglich ist bei Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, wenn…

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