Gelbfieber-Impfung nur noch einmal im Leben!

Dr. Carola Gessner, Foto: fotolia, ursule

Zu Windpocken und Gelbfieber sowie zu Erkrankungen durch Pneumokokken und Meningokokken hat die STIKO geänderte Impfempfehlungen herausgegeben.

Invasive Pneumokokken-Erkrankungen reduzieren – dieses Ziel soll künftig mit einer Injektion weniger erreicht werden. „2+1“ statt „3+1“ heißt nun das Schema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings­alter. Reifgeborene Babys erhalten ihre Immunisierungsdosen im Alter von 2, 4 und 11–14 Monaten – und damit nur noch insgesamt drei Spritzen. Für Frühgeborene bleibt es vorerst bei vier Piksern (einmal zusätzlich im Alter von drei Monaten).


Neuerungen gibt es auch bezüglich des seit Ende 2013 verfügbaren Meningokokken-B-Impfstoffs. Zur generellen Empfehlung hat sich die STIKO nicht durchgerungen, da die Evidenz noch zu dünn ist. Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sollten die Vakzine aber erhalten – zusätzlich zur Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y. Zu diesem Kreis gehören neben gefährdetem Laborpersonal vor allem Immunkompromittierte. Da das Ausmaß der Infektionsgefahr je nach Grunderkrankung sehr unterschiedlich ausfällt (von 30-fach erhöht bei Asplenie bis 10 000-fach erhöht bei bestimmten Komplementdefekten), soll die Impfindikation individuell gestellt werden.

Neue Vorschrift der WHO erst im Juli 2016 verpflichtend

Einmal impfen reicht! So lautet die erfreuliche Botschaft zum Thema Gelbfieber. Bislang galt die Annahme, dass der Schutz nur zehn Jahre lang hält. Doch die verfügbaren Daten haben die WHO bereits im Jahr 2014 davon überzeugt, dass nach einmaliger Impfung lebenslanger Schutz besteht.


Allerdings 
hat man den Mitgliedsstaaten der WHO bis Juli 2016 Zeit gegeben, die Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften umzusetzen. Deshalb kann es Ihren reiselus­tigen Patienten passieren, dass sie für die Einreise in bestimmte Länder nach wie vor eine Impfbescheinigung vorweisen müssen, die nicht länger als zehn Jahre zurückdatiert ist (aktuelle Einreise-Bestimmungen auf der Website der WHO). Ausnahmen von der Regel „sicherer lebenslänglicher Schutz“ betreffen bestimmte Personen mit eventuell geschwächter Immunantwort. Die STIKO benennt dafür folgende Gruppen:

  • Kinder, die die Vakzine erstmals im Alter < 2 Jahren erhielten
  • Frauen, die in der Schwangerschaft geimpft wurden
  • HIV-Infizierte
  • Personen, die zeitgleich gegen Gelbfieber und MMR geimpft wurden


Um die postexpositionelle Therapie geht es bei der Neuerung hinsichtlich der Windpocken. Bestimmte Personenkreise mit fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus und erhöhtem Risiko für eine schwere Infektion sollen nach Erregerkontakt Immunglobuline erhalten. Dazu zählen wie bisher ungeimpfte Schwangere ohne Windpockenanamnese und Neugeborene, deren Mutter perinatal erkrankte. Neu hinzu kamen Immunkompromittierte und Frühgeborene (nach Exposition in der Neonatalperiode). Der Zeitraum für die Postexpositionsprophylaxe wurde ausgedehnt und beträgt jetzt bis zu zehn Tage nach Erregerkontakt.


Quelle: Epidemiol. Bulletin des Robert Koch-Instituts 2015; Nr. 34: 328-362

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