eGK-Ersatzverfahren Kasse liefert Versichertennachweis per KIM
Kommunikationsdienst KIM als Alternative zum papierbasierten Ersatzverfahren für die Gesundheitskarte.
© Drazen – stock.adobe.com
„Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird“, schreibt die KBV auf ihrer Homepage. Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM – „automatisiert und in wenigen Minuten“, wie die Körperschaft erklärt. Die Daten könnten direkt aus dem KIM-Postfach ins Praxisverwaltungssystem übertragen werden. Vorausgesetzt, das PVS und die Versicherten-App der Krankenkasse unterstützen diese Funktion.
Im Digital-Gesetz und Bundesmantelvertrag geregelt
Die elektronische Ersatzbescheinigung geht zurück auf das Digital-Gesetz. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sie in den…
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.