eGK-Ersatzverfahren Kasse liefert Versichertennachweis per KIM

e-Health Autor: Michael Reischmann

Kommunikationsdienst KIM als Alternative zum papierbasierten Ersatzverfahren für die Gesundheitskarte. Kommunikationsdienst KIM als Alternative zum papierbasierten Ersatzverfahren für die Gesundheitskarte. © Drazen – stock.adobe.com

Die Patientin hat ihre elektronische Gesundheitskarte beim Praxisbesuch nicht dabei oder die Karte lässt sich nicht übers Terminal einlesen. Also wird das Nachreichen der eGK vereinbart bzw. das papierbasierte Ersatzverfahren greift. Doch seit Oktober gibt es eine weitere Option: Die Dame könnte in diesen Fällen die „elektronische Ersatzbescheinigung“ als Versicherungsnachweis nutzen.

„Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird“, schreibt die KBV auf ihrer Homepage. Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM – „automatisiert und in wenigen Minuten“, wie die Körperschaft erklärt. Die Daten könnten direkt aus dem KIM-Postfach ins Praxisverwaltungssystem übertragen werden. Vorausgesetzt, das PVS und die Versicherten-App der Krankenkasse unterstützen diese Funktion.

Im Digital-Gesetz und Bundesmantelvertrag geregelt

Die elektronische Ersatzbescheinigung geht zurück auf das Digital-Gesetz. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sie in den…

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