Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung

Labor: zwei neue Ziffern in den EBM aufgenommen

Maya Hüss

Ab dem 1. April werden der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern und die Vorbehandlung von roten Blutkörperchen mit Dithiothreitol als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Ab dem 1. April werden der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern und die Vorbehandlung von roten Blutkörperchen mit Dithiothreitol als neue Leistung in den EBM aufgenommen. © Fotolia/Kzenon

Ab 1. April können die Nummern 32480 und 32557 für Laboruntersuchungen abgerechnet werden.

Ab dem 1. April werden der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern und die Vorbehandlung von roten Blutkörperchen mit Dithiothreitol als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Das hat der Bewertungsausschuss nun beschlossen.

Aus diesem Grund wird es ab Frühjahr zum einen die neue EBM-Ziffer 32480 (Immunologische Untersuchungen) geben, die je Untersuchung mit 18,65 Euro vergütet wird. Zum anderen wird die Ziffer 32557 neu in den EBM aufgenommen, die für die Vorbehandlung der Test- bzw. Spendererythrozyten steht. Pro Untersuchung erhalten Ärzte 19,20 Euro. Die letzte genannte Ziffer ist als Zuschlag zu den EBM-Nummern 32545 und 32556 berechnungsfähig.

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Ab dem 1. April werden der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern und die Vorbehandlung von roten Blutkörperchen mit Dithiothreitol als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Ab dem 1. April werden der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern und die Vorbehandlung von roten Blutkörperchen mit Dithiothreitol als neue Leistung in den EBM aufgenommen. © Fotolia/Kzenon