Kleine Geldspritze: Impfungen korrekt abrechnen
Zur Impfleistung nach EBM zählt neben dem Applizieren des Serums die Beratung und die Impfpasseintragung.
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Das Honorar für eine Schutzimpfung gibt es nicht allein fürs Applizieren des Impfstoffs. Zur Leistung gehören auch die Impfanamnese, eine Beratung und die Eintragung in den Impfpass oder eine Impfbescheinigung.
Es ist notwendig, den Versicherten auf den Nutzen der Impfung und mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen hinzuweisen sowie ihm Empfehlungen für Maßnahmen nach der Impfung zu geben. Dies umfasst Informationen zum Eintritt und zur Dauer der Schutzwirkung sowie zu Wiederholungs- bzw. Auffrischungsimpfungen.
Es empfiehlt sich – auch aus haftungsrechtlichen Gründen –, dies schriftlich zu fixieren und vom Versicherten gegenzeichnen zu lassen. Dessen Aufklärung muss vom Arzt…
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