Kleine Geldspritze: Impfungen korrekt abrechnen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Zur Impfleistung nach EBM zählt neben dem Applizieren des Serums die Beratung und die Impfpasseintragung. Zur Impfleistung nach EBM zählt neben dem Applizieren des Serums die Beratung und die Impfpasseintragung. © iStock.com/kunertus

Beim Erbringen und Abrechnen von Impfleistungen gibt es etliche Besonderheiten zu beachten. Dabei kann auch bei gesetzlich Krankenversicherten unter Umständen die GOÄ zum Einsatz kommen.

Das Honorar für eine Schutzimpfung gibt es nicht allein fürs Applizieren des Impfstoffs. Zur Leistung gehören auch die Impfanamnese, eine Beratung und die Eintragung in den Impfpass oder eine Impfbescheinigung.

Es ist notwendig, den Versicherten auf den Nutzen der Impfung und mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen hinzuweisen sowie ihm Empfehlungen für Maßnahmen nach der Impfung zu geben. Dies umfasst Informationen zum Eintritt und zur Dauer der Schutzwirkung sowie zu Wiederholungs- bzw. Auffrischungsimpfungen.

Es empfiehlt sich – auch aus haftungsrechtlichen Gründen –, dies schriftlich zu fixieren und vom Versicherten gegenzeichnen zu lassen. Dessen Aufklärung muss vom Arzt…

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