Ärzte kritisieren Grippeimpfungen in Apotheken
Die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) haben bundesweit als Erste ein Modellvorhaben vereinbart, wonach mit Beginn der diesjährigen Grippesaison in den Apotheken Impfungen durchgeführt werden. Grundlage ist das Masernschutzgesetz vom März 2020.
„Wir sehen unser Angebot als eine Ergänzung zum Impfangebot der Ärzteschaft“, betont Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR. Bislang seien nur rund 35 % der Bürger ab 60 Jahre gegen Grippe geimpft, damit sei Deutschland von den auch von der Weltgesundheitsorganisation angestrebten 75 % weit entfernt sei.
Apotheker sind zunächst ärztlich zu schulen
Günter Wältermann, Vorstandschef der AOK im Rheinland, sieht in dem zusätzlichen Impfangebot einen „niedrigschwelligen Zugang zur Impfung“. Die Erfahrungen mit vergleichbaren Angeboten von Apotheken in anderen europäischen Ländern würden eine deutliche Steigerung der Durchimpfungsrate belegen.
Die Vertragspartner einigten sich auf ein Honorar von 12,61 Euro netto pro Impfung. In vier Modellregionen (Düsseldorf und Umgebung, Essen/Mülheim/Oberhausen, Bonn/Rhein-Sieg und rechter Niederrhein) können Apotheken dem Projekt beitreten, sofern sie die personellen und räumlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die ärztliche Schulung mindestens eines Apothekers sowie ein separater Raum mit Sitzmöglichkeiten und einer Liege. Das Modellvorhaben läuft über drei Jahre.
„Ein gesundheitspolitisch unausgereifter Schnellschuss mit fatalen Folgen für die Gesundheitsversorgung in NRW“, bewertet der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dr. Oliver Funken, die Öffnung der Apotheken für Grippeimpfungen. Er sieht darin auch „einen Angriff auf die ärztlichen Leistungen in Krankenhäusern und Arztpraxen“. Eine Grippeimpfung könne nicht im Vorbeigehen ohne jegliche Beratung erfolgen.
Das Vorhaben von AOK und Apothekerverband führe zudem zu einer Wettbewerbsverzerrung. „Die Apotheken werden künftig immer Impfstoff verfügbar haben, um jederzeit diese Dienstleistung den Kunden anbieten zu können,“ befürchtet Dr. Funken.
„Ein Schlag ins Gesicht der Ärzte“
Auch die KV und die Ärztekammer in Nordrhein lehnen das Modellvorhaben ab, da das Impfen eine „originär ärztliche Tätigkeit“ sei. Bei jeder Impfung könne es zu Komplikationen kommen, etwa allergischen Reaktionen. In solchen Fällen wäre unverzügliches ärztliches Notfallhandeln erforderlich, das in einer Apotheke nicht gegeben sei, so die KV. „Nur Ärztinnen und Ärzte sind qualifiziert für die Impfanamnese, den Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung“, sagt Kammerpräsident Rudolf Henke.
Im Übrigen zwinge ja niemand den Apothekerverband, bei einem solchen Modellversuch mitzuwirken – auch kein Gesetzgeber. Der NAV-Virchowbund Nordrhein bewertet den Vertrag gar als „Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“. Dr. André Bergmann macht das auch an der Vergütung fest: Eine Kassenarztpraxis erhalte gerade mal 7,71 Euro pro Impfung.
In anderen Bundesländern seien die meisten Apothekerverbände noch nicht so weit wie in Nordrhein, berichtet der Branchendienst „Apotheke adhoc“. In Niedersachsen und Westfalen-Lippe würden vergleichbare Verträge vorbereitet.
Medical-Tribune-Bericht