Schwangere mit Reflux: Sind auch PPI erlaubt?

Dr. Dorothea Ranft; Foto: fotolia, cirquedesprit

Refluxbeschwerden sind gerade in der Schwangerschaft besonders häufig. Doch wie kann man die betroffene Frau behandeln, ohne das Kind zu gefährden? Die DGVS-Leitlinie zeigt, worauf Sie achten müssen.

Die gastroösophageale Refluxkrankheit (GERD) kann sich zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft manifestieren. Die Ausprägung reicht von gelegentlichem Sodbrennen bis zu gravierenden Läsionen der Speiseröhre.
Schätzungen zufolge leiden zwischen 40 und 85 % der Schwangeren unter einer GERD. Die Indikation zur medikamentösen Therapie kann nach den gleichen Kriterien gestellt werden wie außerhalb der Gravidität, betonen die Leitlinienautoren.

Vor Beginn einer Behandlung steht eine sorgfältige Aufklärung über Nutzen und Risiken sowie mögliche Alternativen. Initial genügen bei leichten Beschwerden oft schon Antazida, von denen man annimmt, dass sie das Ungeborene nicht schädigen. Bei schwerer Symptomatik oder unzureichendem Ansprechen kommen H2-Rezeptorantagonisten oder PPI in Standarddosierung infrage – beide sollten bei effektiver Akut­behandlung auch weiter verordnet werden.

Fehlbildung unter PPI bisher nicht bekannt

Spezifische Risiken wurden für H2-Blocker und PPI in der Schwangerschaft bisher nicht nachgewiesen – können aber auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, heißt es in der Leitlinie.

Zur Anwendung der PPI in der Gravidität gibt es mittlerweile eine Reihe von Studien: Demnach müssen Schwangere nicht mit einem vermehrten Auftreten von (schweren) Anomalien sowie Früh- und Fehlgeburten oder mit einem niedrigen Geburtsgewicht rechnen, auch die perinatale Morbidität und Mortalität sind nicht erhöht.

Omeprazol PPI der Wahl

Die Leitlinie stellt gemäß den Herstellerangaben folgende Empfehlungen für die einzelnen PPI auf: Omeprazol darf in der Schwangerschaft eingesetzt werden – allerdings nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung –, bei Esomeprazol wird zur Vorsicht geraten, Lansoprazol wird nicht empfohlen, Pantoprazol und Rabeprazol sind kontraindiziert.

Quelle: www.awmf.de, Register-Nr. 021/013

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).