
Cartoon Gesundheitspolitik
Sollen die Kassen Gentests in der Schwangerschaft bezahlen?

Das Interesse an einer „Orientierungsdebatte“ zu – ggf. von der Krankenkasse zu bezahlenden – Bluttests in der Schwangerschaft ist fraktionsübergreifend. Im Frühjahr soll der Bundestag die nicht-invasive pränatale Diagnostik hervorgehoben besprechen. Es gehe um eine breite Verständigung, „an der sich viele Initiativen und Gruppen beteiligen“, sagt die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt. „Die Fortschritte in der genetischen Diagnose zwingen uns als Gesellschaft dazu, die Frage zu beantworten, wie wir mit den dadurch erzeugten Erkenntnissen umgehen wollen“, erklärt der CDU-Politiker und nordrheinische Ärztekammerpräsident Rudolf Henke. Gemeint sind Tests, die Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind in einem frühen Stadium der Schwangerschaft diagnostizieren lassen.
Kassenzulassung könnte eine Türöffnerfunktion haben
Kathrin Vogler (Die Linke) bekräftigt: „Die aktuell zu entscheidende Kassenzulassung des Bluttests auf Trisomie 21 kann eine Türöffnerfunktion erfüllen: Für zwei weitere Trisomien gibt es bereits Bluttests, genauso wie für weitere vier Erbkrankheiten.“ Nicht über Bluttests, aber über weitere Methoden der Molekulargenetik seien in Großbritannien bereits 400 genetisch verursachte Erkrankungen diagnostizierbar. „Wir müssen wegen der rasanten Entwicklung diagnostischer Möglichkeiten zu einer gesetzlichen Regulierung kommen, die jede Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen vermeidet“, so Vogler.
Nicht-invasive Diagnostik oder Amniozentese?
Kassen bezahlen Tests bislang nur auf Antrag
Seit 2012 werden die Tests von Ärzten als Selbstzahlerleistung angeboten und nur auf Antrag von den Kassen erstattet. Erfahren Schwangere, dass sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten, entscheiden sie sich fast immer für einen Abbruch der Schwangerschaft. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, hatte in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages eindringlich darauf hingewiesen, dass mit der anstehenden Entscheidung „fundamentale ethische Fragen unserer Werteordnung berührt“ werden. Aus Sicht der Trägerorganisationen des G-BA, also KBV, GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft, sei es „zwingend notwendig, eine parlamentarische Diskussion und Willensbildung zu der Fragestellung herbeizuführen, ob und wie weit molekulargenetische Testverfahren in der Schwangerschaft zur Anwendung gelangen können“. Die Standpunkte der Bundestagsabgeordneten, die ein Positionspapier vorgelegt haben, reicht von Ablehnung und Verbot bis zu der Ansicht, dass Bluttests die invasive Amniozentese ersetzen können. Gefordert wird vor allem eine angemessene ärztliche Beratung.Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).