
STIKO überarbeitet Pneumokokken-Empfehlung
Eine Altersangabe fällt weg, es gibt eine neue Indikationsgruppe und die erweiterte Zulassung für den Konjugatimpfstoff wird berücksichtigt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in Sachen Pneumokokken wichtige neue Empfehlungen herausgegeben.
Zunächst nennt die STIKO kleinere Änderungen bei der Pneumokokkenimpfung: Die Systematik der Indikationen ist nun besser dargestellt, Immunkrankheiten wurden an die aktuelle Terminologie angeglichen und die Indikationsgruppe „chronische Krankheiten“ wurde sprachlich überarbeitet.
Pneumokokken-Schutz jetzt öfter indiziert
In die Gruppe der Letztgenannten kamen Erkrankungen der Leber neu dazu, weil eine Insuffizienz des Organs die Immunität schwächt. Als nächsten Punkt erwähnt die Kommission, dass die Angabe „ab vollendetem zweiten Lebensjahr“ entfällt, weil die Pneumokokkenimpfung für jüngere Kinder ohnehin zum Standard gehört.
Bis zum Alter von vier Jahren raten die Experten zum 13-valenten Konjugatimpfstoff, da die Wirksamkeit der 23-valenten Polysaccharidvakzine (PPV23) in diesem Alter nur unzureichend belegt ist. Ab 5 Jahren kann Letztere dann ebenso zum Einsatz kommen.
Welchem Serum man den Vorzug geben sollte, prüft die STIKO derzeit eingehend. Dabei berücksichtigt sie nicht nur die Wirksamkeit gegen die jeweiligen Serotypen, sondern auch die Tatsache, dass durch Herdenimmunität der Anteil an PCV13-Serotypen bei invasiven Pneumokokken-Erkrankungen in den letzten Jahren deutlich zurückging. Ab dem 60. Lebensjahr favorisieren die Experten weiterhin die Polysaccharid-Vakzine.
Lebererkrankung und Asplenie aufgenommen
Ergänzt werden die bisherigen Empfehlungen durch die neue Indikationsgruppe „anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis“ mit den Beispielen Liquorfistel jeglicher Natur und Cochlea-Implantat.
In den Indikationen für eine Wiederholungsimpfung (angeborene oder erworbene Immundefekte/chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom) taucht nun explizit die Asplenie auf, da diese Indikation anscheinend häufig übersehen wurde. Und schließlich berücksichtigen die Kollegen in den Hinweisen, dass nun auch der Konjugatimpfstoff ohne obere Altersbegrenzung zugelassen ist.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Institutes Nr. 36 vom 8.9.2014
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