Cartoon Gesundheitspolitik

Über E-Scooter gestolpert

Isabel Aulehla

E-Roller werden häufig nicht ordentlich abgestellt und so schnell zur gefährlichen Stolperfalle. E-Roller werden häufig nicht ordentlich abgestellt und so schnell zur gefährlichen Stolperfalle. © Studio Romantic – stock.adobe.com

Herumliegende E-Roller sind ein Ärgernis für Fußgänger, Menschen im Rollstuhl und viele weitere Personen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen hat daher die Stadt Münster verklagt – in Teilen erfolgreich.

Herumliegende E-Roller bedeuten für Passanten Unfallgefahr, insbesondere für Senioren, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Sehbehinderung. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Westfalen hat daher die Stadt Münster verklagt. Er wollte erreichen, dass E-Roller nur noch an festen Stationen abgestellt und ausgeliehen werden dürfen.

Das Gericht gab den Klägern in Teilen Recht. Zwar untersagte es den Verleih im sogenannten „Free-Floating-System“ nicht. Es stellte aber klar, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber nicht reiche. Die Stadt muss nun klare Regeln für das Abstellen schaffen.

Quelle: Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 9.2.2022, Az.: 8 L 785/21

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E-Roller werden häufig nicht ordentlich abgestellt und so schnell zur gefährlichen Stolperfalle. E-Roller werden häufig nicht ordentlich abgestellt und so schnell zur gefährlichen Stolperfalle. © Studio Romantic – stock.adobe.com