Übler Mundgeruch: Was hilft, was nicht?

Dr. Dorothea Ranft, Foto: thinkstock

Mundgeruch kann Patienten derart quälen, dass sie Gespräche meiden. Dabei hat die Halitosis meist einen harmlosen Grund und lässt sich gut behandeln.

Entgegen landläufiger Meinung entsteht Mundgeruch meist nicht im Magen – sondern in der Mundhöhle (80 bis 90 % der Fälle). Als Hauptquelle der störenden Geruchsstoffe gilt bakterieller Zungenbelag, gefolgt von Gingivitis und Parodontitis. Auch insuffizienter Zahnersatz und ungepflegte Prothesen kommen als Auslöser in Betracht, schreiben Experten der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft.


Bei Veränderungen im HNO-Bereich (z.B. Tonsillitis, Sinusitis) lässt sich der üble Geruch meist auch aus der Nase wahrnehmen. Der z.B. für Nebenhöhlenentzündungen typische „postnasal drip“ fördert zudem olfaktorisch wirksames Bakterienwachstum auf dem Zungengrund.


Nicht zu unterschätzen als Foetorquelle sind internistische Erkrankungen wie Diabetes (Aceton), Nierenleiden, Leberversagen, eitrige Bronchitis und Lungen- oder andere Atemwegstumoren.

Nase und Zähltest reichen für die Diagnose

Für die Diagnose der Halitose braucht der Hausarzt in der Regel keine besonderen Gerätschaften – die Nase genügt. Bewährt hat sich z.B. die Zählmethode. Dabei „schnuppert“ der Arzt die Ausatemluft aus verschiedenen Abständen, während der Patient bis 20 zählt. Um die Stärke des Geruchs zu beurteilen, wird die Entfernung, aus der sich dieser erstmals wahrnehmen lässt, als Parameter genutzt.


Wenn sich mit diesem Test keine Halitose bestätigen lässt, sollte man dies dem Patienten auch so mitteilen, meinen die Experten. Gegebenenfalls kann eine „Nachmessung“ zu einer anderen Tageszeit erwogen werden oder auch die Befragung einer Vertrauensperson.


Bei Patienten mit nachweisbarem Mundgeruch schließen sich folgende Untersuchungen an: Inspektion des oralen Weichgewebes, Palpation der Halslymphknoten (Entzündung?) sowie eine zahnärztliche Untersuchung (Parodontitis?). Mit einem Blick in den Oropharynx lassen sich z.B. Tonsillitis, „postnasal drip“ und Tumoren erkennen. Erst wenn sich auch dort kein Grund für die Halitose findet, ist eine HNO-ärztliche oder internistische Abklärung indiziert.

Mundgeruch: Zungengrund mit Bürste reinigen

Therapeutisch hilft bei oral bedingtem Mundgeruch meist eine professionelle Zungenreinigung. Aufgelagerter Debris (Bakterien, Speisereste und Zellbestandteile) sollte zweimal täglich mit einer speziellen Bürste entfernt werden – auch vom Zungengrund, denn dort entsteht meist der störende Geruch.


Um in die Tiefe vorzudringen, zieht der Patient seine Zunge z.B. mit einem Stofftaschentuch heraus. Auch eine Ernährung mit Vollkornprodukten und Rohkost unterstützt die natürliche Zungenreinigung.  

Spülung und Zahnpasta wirken nur kurzfristig bei Mundgeruch

Außerdem empfehlen die Experten, nach dem Essen Zähne und Zahnzwischenräume zu reinigen. Möglicherweise muss auch eine Parodontitistherapie bzw. die Erneuerung von Zahnersatz und Füllungen erfolgen. Gegen die physiologische Halitose hilft regelmäßig zu essen und ausreichend zu trinken.


Und was leisten speziell gegen Mundgeruch angebotene Spüllösungen und Zahnpasten? Ein Zusatz mit Zinkionen und Zinklaktat z.B. soll die Entstehung olfaktorisch störender Schwefelverbindungen verhindern. Derartige Produkte wirken ebenso wie mentholhaltige Kaugummis oder Bonbons nur temporär, so die Autoren. 


Das ebenfalls in Spüllösungen genutzte Chlorhexidinglukonat ist ein probates Mittel, um die Plaqueentstehung zu verhindern, es wirkt in niedriger Konzentration bakteriostatisch, in hoher bakterizid. Ein weiterer antibakterieller Wirkstoff ist Triclosan, sein Einsatz in Zahnpasten wird aufgrund potenzieller Resistenzgefahr und toxischer Effekte zunehmend kritisch gesehen, so die Experten.


Der Effekt einer Antibiotikatherapie ist bisher nicht ausreichend untersucht. Angesichts der intraoralen Biofilmbildung erscheint es den Autoren fraglich, ob Bakterien in relevantem Maße aus der Mundhöhle ohne mechanische Unterstützung eliminiert werden können.



Anna Maria Kettner und Benjamin Ehmke, Arzneiverordnung in der Praxis 2013; 40: 114-118

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