Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung

Vergütung für Corona-Impfzertifikate geregelt

Isabel Aulehla

Neben dem Impfpass sollen bald auch COVID-19-Impfzertifikate als Nachweis der Immunisierung dienen. Neben dem Impfpass sollen bald auch COVID-19-Impfzertifikate als Nachweis der Immunisierung dienen. © VRD – stock.adobe.com

Künftig sollen Ärzte Corona-Impfzertifikate ausstellen, sofern sie diese Leistung erbringen möchten. Die Vergütung wird in einer Neufassung der Corona-Impfverordnung geregelt, die bald in Kraft treten soll.

Ärzte sollen künftig ein Honorar für das Ausstellen von COVID-19-Impfzertifikaten erhalten. Dies sieht der Referentenentwurf zu einer weiteren Novellierung der Corona-Impfverordnung vor. Die Höhe des Betrags variiert allerdings: Fertigen Mediziner die Bescheinigung direkt im Anschluss an die Impfung in der Praxis an, bekommen sie 6 Euro. Dieses Honorar sinkt aber auf 2 Euro, wenn für das Erstellen das Praxisverwaltungssystem genutzt wird.

Muss der Arzt ein Zertifikat nachträglich erstellen – z.B. weil ein Patient im Impfzentrum oder von einem anderen Arzt immunisiert wurde – wird dieser Mehraufwand mit 18 Euro vergütet. Werden Bescheinigungen über die Erst- und Zweitimpfung in einem Zug angefertigt, gibt es für den Nachweis der Zweitimpfung nur 6 Euro. Ärzte sind nach Infektionsschutzgesetz nicht verpflichtet, Impfzertifikate auszustellen.

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Neben dem Impfpass sollen bald auch COVID-19-Impfzertifikate als Nachweis der Immunisierung dienen. Neben dem Impfpass sollen bald auch COVID-19-Impfzertifikate als Nachweis der Immunisierung dienen. © VRD – stock.adobe.com