Digitaler Impfpass: Praxen sollen Impfzertifikat auch rückwirkend ausstellen

e-Health , Apps und Internet Autor: Anouschka Wasner

Der Code des Impfzertifikates soll Informationen zum Impfstatus, den Namen des Impflings und das Geburtsdatum enthalten. Der Code des Impfzertifikates soll Informationen zum Impfstatus, den Namen des Impflings und das Geburtsdatum enthalten. © shintartanya – stock.adobe.com

Die EU hat ihre elektronische Impfzertifikats-Plattform gestartet. In Deutschland stellt sich das Problem der bereits erfolgten Impfungen, die nur auf dem Papier nachgewiesen werden können. Ärzte und Apotheker sollen’s retten.

Seit dem 1. Juni ist das technische Herzstück des EU-Systems für den Impfpass bereits online. Über das innerhalb von zwei Monaten errichtete EU-Gateway können die im QR-Code der Zertifikate enthaltenen Sicherheitsschlüssel geprüft werden – die Grundvoraussetzung für einen EU-weiten Einsatz des Impfzertifikates.

Die dazugehörende europäische Verordnung gilt zwar erst ab dem 1. Juli. Deutschland will sich aber wie sechs andere Mitgliedsstaaten auch – darunter Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Polen und Tschechien – umgehend an das Gateway anschließen und beginnen, EU-Zertifikate auszugeben. Ab Anfang Juni soll dann in den Impfzentren der digitale Nachweis bereits regulär auf…

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