Wie sich die Corona-Impfung in der Praxis organisieren lässt
Wie kommen Impfstoff und Zubehör in die Praxen?
Ärzte bestellen die Vakzinen mittels Muster 16 bei ihrer Apotheke, diese wird vom Großhandel beliefert und reicht das Material an die Praxis weiter. In den ersten beiden Aprilwochen werden Hausärzte zunächst nur das Vakzin von BioNTech/Pfizer erhalten, danach soll wegen der längeren Haltbarkeit zunehmend das Präparat von AstraZeneca verimpft werden (Stand: 31.3.2021). Ab Ende April kommt laut Bundesgesundheitsministerium der Impfstoff von Johnson & Johnson hinzu. Das Vakzin von Moderna ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht für den Transport durch den Großhandel geeignet. Es wird bis auf weiteres in Impfzentren verwendet. Um Zubehör wie Feindosierungsspritzen, Kanülen und Kochsalzlösung müssen Mediziner sich nicht selbst kümmern. Es wird vom Großhandel mitsamt den Impfstoffen versendet. Als „Puffer“ wird 20 % mehr Zubehör geliefert als erforderlich.
Wie sind die Impfstoffe zu lagern?
Das ultratiefgekühlte Vakzin von BioNTech/Pfizer taut schon während des Transports zur Praxis bei Temperaturen zwischen 2 °C und 8 °C auf. Dies wird genau dokumentiert, da der Impfstoff anschließend nur 120 Stunden haltbar ist. Mit der Lieferung erhalten Ärzte ein Begleitdokument, auf dem der Auftauzeitpunkt und das Verfallsdatum vermerkt sind. Ärzte müssen also damit rechnen, dass ihnen je nach Transportdauer etwas weniger als 120 h zum Verimpfen bleiben.
Das Präparat von BioNTech/Pfizer muss mit Kochsalzlösung verdünnt werden, die KBV wird hierzu eine Videoanleitung veröffentlichen. Nach der Verdünnung können den Flaschen sechs Dosen entnommen werden. Sie sind bei Temperaturen von 2 bis 30 °C für sechs Stunden haltbar. Der Impfstoff von AstraZeneca muss ebenfalls zwischen 2 °C und 8 °C gelagert werden, ist ungeöffnet aber für sechs Monate stabil. Er darf nicht verdünnt werden. Eine Durchstechflasche enthält 10 Dosen. Ist eine AstraZeneca-Flasche angebrochen, darf sie für 48 Stunden erneut im Kühlschrank aufbewahrt werden. Innerhalb dieser Frist kann sie einmalig für sechs Stunden bei bis zu 30 °C gelagert werden. Nach Ablauf dieser sechs Stunden muss der Impfstoff entsorgt werden.
Grundsätzlich sollen die Vakzinen auch im Kühlschrank in ihrem Karton aufbewahrt werden, um sie vor Licht zu schützen. Überschüssiger Impfstoff aus mehreren Flaschen darf nicht kombiniert werden. Stattdessen sind die Reste zu entsorgen.
Was ist bei der Terminvergabe zu beachten?
Hausärzten ist es selbst überlassen, wie sie die Impfung in ihrer Praxis organisieren. Aufgrund der ungewissen Liefermengen der Vakzinen muss einiges bedacht werden. „Die Impfung an sich ist unkompliziert. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die richtige Menge Impfstoff zum richtigen Zeitpunkt in der Praxis zu haben“, berichtet Dr. Fabian Holbe aus Mecklenburg-Vorpommern. Er nimmt an einem Pilotprojekt teil und impft daher bereit seit einigen Monaten.
Da die Praxen erst donnerstags erfahren, wie viel Impfstoff sie in der Folgewoche tatsächlich bekommen werden, haben sie nur wenige Tage, um die Termine zu vereinbaren. Wer langfristiger plant, riskiert es, den Patienten wieder absagen zu müssen. In diesem Fall ist es sinnvoll, schon bei der Terminvergabe vorsorglich auf die Unsicherheit hinzuweisen. „Wir sagen unseren Patienten, sie müssen sich bei der Bundeskanzlerin beschweren“, erzählt der Hofheimer Hausarzt Dr. Gerd Zimmermann. Er rät dazu, die Impfungen auf Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zu legen. „Montags kommt überhaupt erst die Lieferung. Den Freitag vermeiden wir, weil die Patienten sich bei Nebenwirkungen sonst nicht direkt am nächsten Tag bei uns melden können.“
Zudem sollten Impflinge nicht in Kontakt zu erkrankten Personen kommen. „Am besten legt man die Termine beispielsweise parallel zu Kindervorsorgeuntersuchungen“, empfiehlt Dr. Holbe. Seiner Erfahrung nach dauert eine Impfung rund fünf Minuten, plus anschließende Nachbeobachtung. Auch Dr. Zimmermann geht davon aus, dass pro Patient maximal 15 Minuten benötigt werden. „Bei Impfungen mit AstraZeneca könnten sich die Gespräche wegen der Ängste der Patienten aber in die Länge ziehen.“
Beide Hausärzte händigen das Aufklärungsmaterial zur Impfung schon bei der Terminvergabe aus, damit Patienten es vorab lesen können. Die Dokumente können in verschiedenen Sprachen auf der Homepage des Robert Koch-Instituts heruntergeladen werden. Die KBV rät dazu, die Impflinge auch schriftlich einwilligen zu lassen.
Für den Fall, dass ein Patient allergisch auf die Impfung reagiert, sollte ein Notfallset bereitstehen, erklärt Dr. Zimmermann. Alle Impflinge müssen in der Praxis mindestens 15 Minuten nachbeobachtet werden, bei Risikopersonen werden 30 Minuten empfohlen.
Die Spritzen für die Impfung können zwecks Zeitersparnis schon vor dem Termin aufgezogen werden. Allerdings muss die Haltbarkeit der Vakzinen bedacht werden. „Aus einer Flasche des BioNTech-Impfstoffs lassen sich sechs Dosen gewinnen. Um nichts wegwerfen zu müssen, macht es also Sinn, pro Woche eine durch sechs teilbare Zahl an Patienten zur Impfung einzubestellen,“ gibt Dr. Holbe zu bedenken. Natürlich muss bei Vergabe des Ersttermins auch das Datum der zweiten Impfung geplant werden. Bei der Vakzine von BioNTech/Pfizer soll diese nach sechs Wochen erfolgen, beim Impfstoff von AstraZeneca nach zwölf. Für die Rückhaltung der dafür benötigten Dosen sind Ärzte nicht verantwortlich. Sie müssen hoffen, dass sie diese wie geplant in der Vorwoche der Zweitimpfung ordern können.
Im April wird der organisatorische Aufwand angesichts der erwarteten Menge von etwa 20 Vakzindosen pro Praxis noch recht gering ausfallen. Danach werden Mediziner sich allerdings überlegen müssen, wie sie wartende und geimpfte Patienten mit coronakonformem Abstand über Warte- und Sprechzimmer verteilen. In Pilotprojekten haben sich verschiedene Modelle bewährt. Denkbar sind sowohl speziell eingerichtete Impf-Sprechstunden außerhalb der normalen Zeiten als auch Gruppentermine, bei denen mehrere Personen gleichzeitig aufgeklärt werden. In letzterem Fall ist die datenschutzrechtliche Einwilligung der Patienten einzuholen.
Wen sollten Hausärzte jetzt einbestellen?
Auch Hausärzte sollen sich an die in der Impfverordnung festgelegte Priorisierung halten (siehe hier). Allerdings dürfen Mediziner unter bestimmten Bedingungen flexibel entscheiden, welchen Patienten sie wann impfen – beispielsweise wenn sie so die Entsorgung von Vakzinen verhindern können. Auch um eine weitere Ausbreitung des Virus in hoch belasteten Grenzregionen und anderen Hochinzidenzgebieten zu unterbinden, darf ausdrücklich von der Reihenfolge abgewichen werden.
Dr. Zimmermann weist darauf hin, dass grundsätzlich Reservepatienten eingeplant werden sollten, die einspringen, falls ein Impftermin abgesagt wird. Sie sollten sich bereithalten, um ggf. schnell in der Praxis zu sein.
Impfausweis, Nebenwirkungen
Die Immunisierung ist wie üblich im Impfausweis zu dokumentieren. Solange es keine Klebeetiketten der Hersteller gibt, muss der Eintrag per Hand geschrieben werden. Personen ohne Impfausweis können eine Ersatzbescheinigung zur COVID-19-Schutzimpfung erhalten (siehe hier). Auch bei Nebenwirkungen sind die bekannten Wege einzuhalten: Die unerwünschte Arzneimittelwirkung muss namentlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden, dieses leitet die Information an das Paul-Ehrlich-Institut weiter. Die Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist ebenfalls verpflichtend.
Medical-Tribune-Bericht