Coronaimpfung vom Hausarzt – die Details zum Start stehen fest

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Die KBV gibt Infos zum Stichtag bekannt. Die KBV gibt Infos zum Stichtag bekannt. © iStock/sorbetto

Endlich ist klar, wie die Coronaimpfung in den Arztpraxen organisiert sein wird: Mediziner sollen die Vakzinen in definiertem Rhythmus bei ihrer Apotheke bestellen. Schon zum 30. März muss die erste Order eingegangen sein.

Nach Ostern sollen bundesweit Hausärzte mit der Corona-Schutzimpfung beginnen, in Bayern sogar schon zum 1. April. Die KBV hat nun bekannt gegeben, wie die Vakzinen zu beziehen sind.

Anfangs werden insgesamt rund eine Million Impfstoff-Dosen pro Woche zum Verimpfen durch Niedergelassene bereitstehen. Zunächst dürfen nur Hausärzte immunisieren. Sobald mehr Dosen vorhanden sind, werden weitere Fachgruppen einbezogen. Mediziner sollen die COVID-19-Vakzinen einmal wöchentlich über diejenige Apotheke bestellen, die sie primär beliefert. Da einige der Impfstoffe nicht lange gelagert werden können, wenn sie aufgetaut sind, werden immer nur die Mengen für die jeweilige Folgewoche geordert. Um ab dem 7. April loslegen zu können, muss die erste Bestellung bis zum 30. März um 12 Uhr in der Apotheke eingehen.

Um den Impfstoff und erforderliches Zubehör wie Spritzen und Kanülen zu bestellen, verwenden Ärzte das Arzneimittelrezept (Muster 16). Die Order ist immer dienstags zu tätigen, bis 12 Uhr. Geliefert wird dann am darauffolgenden Montag­nachmittag. In der ersten Impfwoche kann sich die Lieferung wegen Ostermontag bis zum Mittwoch verschieben, teilt die KBV mit. Aufgrund der knappen Vakzinmengen können Mediziner zudem vorerst nur 18 bis 50 Dosen ordern. In den ersten Wochen könnte es außerdem sein, dass weniger Dosen als bestellt geliefert werden.

Zweiteilige Dokumentation

Ärzte müssen bestimmte Daten zur Impfung täglich übermitteln, da das Robert Koch-Institut diese zum Beobachten des Impf-Fortschritts benötigt. Für diese tägliche Meldung ist das Impf-Doku-Portal der KBV zu nutzen. Wie Ärzte sich dort anmelden, erklärt die KBV in Online-Übersichten. Bis jeweils um 23:59 Uhr sollen Mediziner folgendes über das Portal melden:
  • die Anzahl der Erstimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • die Anzahl der Abschlussimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • die Anzahl der über 60-Jährigen bei den Erst- und Abschlussimpfungen
Andere relevante Daten wie etwa Chargennummer und Impfindikation werden in der Quartalsabrechnung erfasst. Wie bei anderen Impfungen erfolgen Abrechnung und Dokumentation dabei in einem.

Für Erstimpfungen sollen Ärzte kein spezifisches Vakzin im Arzneimittelrezept eintragen. Stattdessen nennt die KBV eine allgemeine Angabe als Beispiel: „30 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör.“ Da für die Zweitimpfung das gleiche Vakzin verwendet werden muss, können Ärzte hier einen spezifischen Hersteller nennen. Auf dem Rezept ist dann z.B. einzutragen: „50 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 18 Impfstoffdosen Comirnaty Bio­NTech/Pfizer und 10 Impfstoffdosen COVID-19-Vaccine AstraZeneca für Zweitimpfungen.“ Die KBV hat umfassendes Informationsmaterial zu den Impfstoffen und ihrer Lagerung sowie zum Zubehör erstellt. Vom 7. bis 18. April wird allerdings nach Angaben der KBV nur der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Hausärzte verfügbar sein. Danach sollen weitere Produkte hinzukommen. Für die letzte Aprilwoche wird mit erheblich mehr Vakzinen für Arztpraxen gerechnet. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen prognostiziert, dass die Zahl der Impfungen rasant steigen wird: „Wenn die Impfstoffe in ausreichenden, regelmäßigen Mengen rechtzeitig in den Praxen ankommen, schätzen wir, dass schon vor dem Sommer viele Millionen Impfungen wöchentlich erfolgen können.“

SpiFa-App erleichtert Abläufe

Um das Impfmanagement in den Praxen zu vereinfachen, hat das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung des SpiFA eine App entwickelt. Sie soll ab April kostenfrei verfügbar sein und z.B. die Anamneseerhebung und Impfaufklärung in Deutsch, Englisch und Türkisch erleichtern. Integriert sind die relevanten Formulare des Paul-Ehrlich-Instituts und der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft. Eine Funktion zur Meldung der verimpften Dosen ans RKI ist geplant. Die App soll noch durch das BfArM als verschreibungs- und erstattungsfähige DiGA zugelassen werden.

Bis es soweit ist, dürfte der Andrang der Patienten deutlich größer sein als das Angebot. Der Bayerische Hausärzteverband appelliert an Patienten, zu warten bis der Hausarzt sich bei ihnen meldet. Im Freistaat soll es schon kommende Woche losgehen. Laut Bayerischem Gesundheitsministerium haben sich bislang 1500 Arztpraxen bereiterklärt, zu impfen. Im April sollen es 6000 werden, sofern mehr Impfstoff vorhanden ist. Die Niedergelassenen sollen die Priorisierung einhalten, die die Corona-Impfverordnung vorgibt. Demnach werden sie zunächst immobile Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Menschen mit Vorerkrankungen immunisieren. Zum 1. April wird eine aktualisierte Version der Corona-Impfverordnung in Kraft treten. Dem Entwurf zufolge sollen dann auch Betriebs­ärzte gegen COVID-19 impfen dürfen.

Quelle: PraxisNachrichten der KBV

Medical-Tribune-Bericht