Cartoon Praxismanagement

Vorschläge statt Pflichten

Isabel Aulehla

Betriebe müssen nicht mehr prüfen, ob sie Angestellte ins Homeoffice schicken oder ihnen Schnelltests anbieten können. Betriebe müssen nicht mehr prüfen, ob sie Angestellte ins Homeoffice schicken oder ihnen Schnelltests anbieten können. © bongkarn – stock.adobe.com

Die Regelungen des Corona-Arbeitsschutzes sollen bereits zum 2. Februar auslaufen. In Bayern und Baden-Württemberg endet zudem die Maskenpflicht in Arztpraxen – zumindest für das Personal.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Corona-Arbeitsschutz­verordnung schon früher als geplant beenden, zum 2. Februar. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor. Betriebe müssen dann nicht mehr prüfen, ob sie Angestellte ins Homeoffice schicken oder ihnen Schnelltests anbieten können. An die Stelle der Vorgaben treten unverbindliche Empfehlungen. Die Maskenpflicht in Arztpraxen soll aber noch bis zum 7. April gelten – außer in Bayern und Baden-Württemberg. Dort fällt sie für Personal bereits zum 1. Februar. Auch KBV und BÄK hatten ein früheres Ende gefordert. 

Quelle: Referentenentwurf des BMAS

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Betriebe müssen nicht mehr prüfen, ob sie Angestellte ins Homeoffice schicken oder ihnen Schnelltests anbieten können. Betriebe müssen nicht mehr prüfen, ob sie Angestellte ins Homeoffice schicken oder ihnen Schnelltests anbieten können. © bongkarn – stock.adobe.com