Wann besteht Ebola-Verdacht bei Reiserückkehrern?

Dr. Stefanie Kronenberger, Foto: Pitopia, Thomas Fester 2009

Mit den richtigen Fragen das Risiko abschätzen und spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen

Fieber nach Afrikareise: Ist Ihr Patient, der in Nigeria unterwegs war, möglicherweise an Ebola erkrankt? Wie Sie zu einem „begründeten Verdacht“ kommen, hat das RKI veröffentlicht.

Meldepflicht und 
Virennachweis

Bei einem begründeten Ebola-Verdachtsfall wendet man sich an das zuständige Gesundheitsamt. In die Untersuchung wird dann das Kompetenz- und Behandlungszentrum (www.stakob.rki.de) einbezogen.

Auskünfte zum Nachweis von Ebolaviren geben das Bernhard-Nocht-Institut1 in Hamburg als Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und das Institut für Virologie der Universität Marburg2 als Konsiliarlabor für Filoviren. 
1 www.bnitm.de
www.uni-marburg.de/fb20/virologie

Die Ebola-Infektion geht mit Fieber über 38,5 °C beziehungsweise erhöhter Temperatur plus typischen Begleitsymptomen, z.B. Durchfall, Übelkeit, Erbrechen oder Hämorrhagien, einher. Wie also vorgehen? Solange unklar ist, ob der Patient sich mit dem Ebolavirus infiziert hat, heißt es, mindestens einen Meter Abstand halten.


Erst wenn Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille und Einmalschutzkittel angelegt sind, darf man sich dem Kranken nähern. Dabei ist zu beachten, dass einfache Mund-Nasen-Masken lediglich ein Berührungsschutz sind. Wenn es zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten kommen kann, empfehlen die Experten Feinstaubmasken der Klassen FFP2 oder FFP3*.


Um den Ebola-Verdacht zu erhärten oder zu entkräften, ist die Anamnese wichtig; vor allem der Zeitraum von 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn muss akribisch abgeklärt werden:

  • Hatte der Patient Kontakt mit Ebolaerkrankten oder Krankheitsverdächtigen? Kontakt bedeutet dabei sowohl direkter Kontakt über Körperflüssigkeiten oder kontaminierte Kleidung/Gegenstände als auch ein Abstand zum (potenziell) Erkrankten von weniger als einem Meter. Auch wenn sich der Kranke in einer afrikanischen Klinik aufgehalten hat, in der Ebolapatienten behandelt werden, ist von einem Kontakt auszugehen.

  • Bestand „beruflicher“ Kontakt mit Ebolaviren, erregerhaltigem Material oder infizierten Tieren?

  • War der Erkrankte in Sierra Leone, Guinea, Liberia, Nigeria (nur in der Hauptstadt Lagos) oder in der Demokratischen Republik Kongo (nur in der Provinz Équateur)?

  • Hatte er Kontakt mit Flughunden, Fledermäusen oder Primaten? Hierzu zählen auch deren Ausscheidungen und der Verzehr von „Bushmeat“.


Werden die letzten beiden Fragen eindeutig mit Nein beantwortet, besteht kein Ebolaverdacht. Bejaht der Patient dagegen einen Kontakt jeglicher Art, ist von einem begründeten Ebola-Verdacht auszugehen, der spezifische Schutzmaßnahmen und die sofortige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt erfordert.

*filtering face piece

Robert Koch-Institut, Supplement zum Epidemiologischen Bulletin 2015; Nr. 35

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