Abrechnungsausschluss aufgehoben
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Seit dem 1. Januar 2019 können Vertragsärzte neben einem Bauchaorten-Screening (EBM-Ziffer 01748) am selben Tag auch ein Uro-Genital-Screening (EBM-Ziffer 33043) abrechnen. Demnach müssen Patienten für beide Untersuchungen nicht an zwei Tagen in die Praxis kommen.
Erbringen Ärzte beide Leistungen an einem Tag, so fällt allerdings der Punktwert der Leistung der Uro-Genital-Sonographie von 87 auf 79 Punkte. Der Grund dafür ist, dass die Untersuchung direkt anschließen kann und somit Wechselzeiten entfallen.