Vergütung für die Stoßwellentherapie festgelegt
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Ab Januar können sich Patienten mit Fersensporn (Fasciitis plantaris) mit der extrakorporalen Stoßwellentherapie ambulant behandeln lassen. Fachärzte für Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin können ab 1. Januar die neue EBM-Ziffer 30440, die mit 247 Punkten bewertet und 26,73 Euro vergütet wird ansetzen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Patienten, die diese Leistung erhalten, müssen mindestens sechs Monate unter Fersenschmerz leiden und sind dadurch in ihrer gewohnten körperlichen Aktivität eingeschränkt.