Psychotherapeuten können Begleitung eines Kranken abrechnen
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Auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können ab sofort für die Begleitung eines Patienten zu einer unmittelbar notwendigen stationären Behandlung die Ziffer 01416 abrechnen.
Die Leistung wird mit 9,59 Euro je vollendete zehn Minuten vergütet. Eine Abrechnung neben der Ziffer 01440, für die erforderliche Praxis-Abwesenheit, ist nicht möglich.