Umstrittene Anbahnung einer Online-Psychotherapie

e-Health , Telemedizin Autor: Isabel Aulehla

Der persönliche Kontakt bleibt der Goldstandard, doch auch Online-Angebote finden ihre Kundschaft. Der persönliche Kontakt bleibt der Goldstandard, doch auch Online-Angebote finden ihre Kundschaft. © iStock/mphillips007

Die bayerische Klinikgruppe „Schön Klinik“ sucht für Online-Psychotherapien Fachkräfte, die die obligatorischen Erstgespräche führen. Doch es bestehen fachliche und formelle Bedenken gegen das Angebot. Die KV Hamburg warnt ihre Mitglieder vor einer Teilnahme.

Für niedergelassene Psychotherapeuten klingt es nach einem verlockenden Angebot: 180 Euro für ein 50-minütiges Gespräch und dessen Vor- und Nachbereitung. Auch Patienten scheint das Konzept entgegenzukommen. Innerhalb von zwei Wochen können sie eine Psychotherapie beginnen, noch dazu vom heimischen Sofa aus. Die Rede ist von „MindDoc“, einem Angebot für Online-Psychotherapien der Klinikgruppe „Schön Klinik“. Doch die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) äußert fachliche Bedenken gegen das Geschäftsmodell. Die KV Hamburg meint sogar, es sei rechtswidrig.

„MindDoc“ umfasst Verhaltenstherapien bei Depressionen, Angst-, Ess- und Zwangsstörungen. Ob potenzielle Patienten eine solche Therapie benötigen, sollen diese zunächst selbst durch Online-Fragebogen herausfinden. Eine professionelle Einschätzung folgt dann bei einem einmaligen Präsenztermin mit einem Psychotherapeuten in Wohnortnähe. Dabei soll vor allem festgestellt werden, ob jemand für eine Online-Therapie geeignet ist. So spricht eine hohe Impulsivität z.B. gegen „MindDoc“, da der Patient die Sitzung bei steigender Belastung mit einem Klick abbrechen könnte. Ist gegen eine Teilnahme nichts einzuwenden, beginnt der Interessent seine Therapie bei einem Psychotherapeuten der „Schön Klinik“. „MindDoc“ verzeichnet bereits über 1800 Patienten.

KV erinnert an persönliche Leistungserbringung

Der regelhafte Wechsel des Therapeuten nach dem Ersttermin unterläuft nach Ansicht der DPtV das Vertrauensverhältnis, das sich in den ersten Redeminuten zwischen Patient und Psychotherapeut aufbaut. Auch die KV Hamburg lehnt das Angebot ab, allerdings aus formellen Gründen. Sie sieht den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung verletzt. Grund hierfür seien Details der vertraglichen Einbindung der Psychotherapeuten, die die Erstgespräche führen.

Die Musterberufsordnung der Pychotherapeuten lässt für die Erst­einschätzung grundsätzlich keine Videositzungen zu, auch wenn derzeit aufgrund der Coronapandemie Ausnahmeregeln gelten. Um die Erstgespräche bundesweit anbieten zu können, bedarf es niedergelassene ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten, die die Leistung im Namen der Klinikgruppe erbringen. Bislang konnte man hierfür 155 Kooperationspartner gewinnen.

Wegen Corona per Video

Bei einer Umfrage unter DPtV-Mitgliedern in der ersten Aprilwoche 2020 gaben 77 % an, Videobehandlungen zu nutzen. 95 % davon taten dies erstmals aufgrund der Coronakrise. 73 % der Befragten empfanden die Wirkung der Videobehandlung als eher oder deutlich schlechter als eine Präsenztherapie.

Bis vor Kurzem führten die Therapeuten die Gespräche auf Basis von Honorarverträgen. Obwohl die „Schön Klinik“ Selektivverträge mit den Krankenversicherern Barmer, Axa, Arag, AOK Bayern, Audi BKK und Mhplus ausgehandelt hat, nahmen die Therapeuten also formal nicht daran teil. Die KV Hamburg verweist aber darauf, dass auch in der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V vom Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung nicht abgewichen werden dürfe. Folglich kämen die Leistungserbringer nur als originäre Vertragspartner in Betracht. Die KV hält das „MindDoc“-Konstrukt daher für rechtswidrig und hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eingeschaltet. Das Vorgehen der KV dürfte jedoch ins Leere laufen: Die „Schön Klinik“ setzt seit Juli neue Verträge mit den Krankenkassen auf. Die Kooperationspartner würden den Verträgen dann über eine gesonderte Teilnahmeerklärung beitreten, die Erstgesprächs­tätigkeit werde den rechtlichen Anforderungen der besonderen Versorgung somit genügen, teilt die Klinikgruppe mit. „Die von der KV Hamburg bemängelten Punkte sind dementsprechend bereits behoben bzw. werden in absehbarer Zeit behoben sein.“

Verband: Gewachsenes Vertrauensverhältnis erhalten!

Am Wechsel des Psychotherapeuten nach dem Erstgespräch ändert das nichts. Die DPtV bleibt daher weiterhin skeptisch: „Solange das gewachsene Vertrauensverhältnis regelhaft mit einem Therapeutenwechsel hin zu einem ausschließlichen Online-Angebot frustriert wird, haben wir erhebliche ethische und fachliche Bedenken.“

Medical-Tribune-Bericht