Praxen mit Auszubildenden haben Anspruch auf Fördergelder
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Für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau trotz Pandemie halten, sieht das Programm 2000 Euro pro Auszubildendem vor. Wurde die Zahl der Plätze zum Ausbildungsjahr 2020/21 sogar erhöht, winken 3000 Euro je zusätzlicher Kraft. Betriebe, die Azubis und Ausbilder nicht mit in die Kurzarbeit geschickt haben, können Zuschüsse zu deren Vergütung beanspruchen. Bei Einstellung von Azubis eines insolventen Betriebes gibt es zudem eine Übernahmeprämie.
Das Programm bezieht sich auf Ausbildungen, die zum 1. August 2020 begonnen haben. Die Antragsformulare stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Homepage bereit.
Quelle: Presseinfo von BMAS, BMBF und BA